Kultusministerium

Land prüft Bedarf der Ganztagsbetreuung in Grundschulen

Wiesbaden (dpa/lhe) - Das Land Hessen prüft den künftigen Bedarf der Ganztagsbetreuung in Grundschulen. Von 2026 an beginnt hier stufenweise ein Rechtsanspruch für Eltern zu greifen. «Wie viele Plätze aktuell bereits bereitstehen und wie zukünftige Bedarfe von Elternseite aussehen können, wird aktuell gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Spitzenverbände erhoben und ausgewertet», teilte Kultusminister Alexander Lorz (CDU) auf eine parlamentarische Anfrage der SPD mit. Erfasst werden sollten sowohl die schulischen als auch die außerschulischen Betreuungsangebote.

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Nach früheren Angaben der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sind in Hessen Zehntausende zusätzliche Plätze und Tausende weitere Fachkräfte für die Ganztagsbetreuung von Grundschülern nötig. Das Land habe keine Übersicht über die Angebote. Es müsse die Beschäftigung des pädagogischen Personals gänzlich übernehmen, anstelle Geld an Fördervereine zu zahlen, die dann Personal einstellten - woraus oft prekäre Beschäftigung entstehe.

Der Rechtsanspruch gilt von 2029 an für alle vier Klassenstufen der Grundschulen. Laut Kultusminister Lorz richtet er sich an öffentliche Jugendhilfeträger. Gleichwohl bekenne sich hier auch das Land Hessen selbst zu seiner Verantwortung. Es werde daher «den Ausbau von Ganztagsangeboten an Grundschulen und Grundstufen von Förderschulen konsequent fortführen».

Lorz ergänzte: «Im laufenden Schuljahr 2022/2023 stehen insgesamt 82 301 schulische Ganztagsplätze für Grundschulkinder für ganztägige Bildung und Betreuung von acht Stunden an fünf Tagen in den Angeboten des Landes zur Verfügung.» Ganztagsbildung und -betreuung in Grundschulen bedarfsgerecht und systematisch zu gewährleisten, trägt laut dem Kultusminister «zur Chancengerechtigkeit sowie zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei».