Einheitliche Regeln

Landeskirchen übernehmen EKD-Anerkennungsrichtlinie

Seit Jahresbeginn gilt für Betroffene sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirchen und der Diakonie eine einheitliche Anerkennungsregelung. Auch Altfälle können überprüft werden.

Die Evangelischen Landeskirchen in Westfalen und im Rheinland und die Diakonie haben zum 1. Januar 2026 einheitliche Richtlinien zur Anerkennung von sexualisierter Gewalt übernommen. (Archivbild) Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Die Evangelischen Landeskirchen in Westfalen und im Rheinland und die Diakonie haben zum 1. Januar 2026 einheitliche Richtlinien zur Anerkennung von sexualisierter Gewalt übernommen. (Archivbild)