Verwaltung

Landtag beschließt erstes Bürokratieabbaugesetz

E-Mail statt Papier: Hessen bekommt sein erstes Gesetz für den Bürokratieabbau. Minister Manfred Pentz kündigt bereits ein zweites Gesetz an.

Das neue Gesetz bedeutet für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Kommunen nach den Worten des Ministers weniger Aufwand und mehr Tempo. (Symbolbild) Foto: Arne Dedert/dpa
Das neue Gesetz bedeutet für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Kommunen nach den Worten des Ministers weniger Aufwand und mehr Tempo. (Symbolbild)

Wiesbaden (dpa/lhe) - Hessen schafft Bürokratie ab. Zahlreiche Verwaltungsvorgänge sind künftig per E-Mail möglich, bei der Anmeldung zu Prüfungen oder Berufszulassungen müssen Dokumente nicht mehr im Original oder in beglaubigter Kopie vorgelegt werden - es reicht eine digitale Kopie. Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU und SPD verabschiedete der Landtag in Wiesbaden das erste hessische Bürokratieabbaugesetz.

Newsletter

Holen Sie sich den WNOZ-Newsletter und verpassen Sie keine Nachrichten aus Ihrer Region und aller Welt.

Mit Ihrer Registrierung nehmen Sie die Datenschutzerklärung zur Kenntnis.

Darin enthalten seien mehr als 120 Maßnahmen, die 90 Vorschriften vereinfachen oder streichen, erläuterte Entbürokratisierungsminister Manfred Pentz (CDU). Hessen setze damit ein klares Zeichen für einen handlungsfähigen Staat. Für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Kommunen bedeute das weniger Aufwand und mehr Tempo. Unter anderem sollen die Berichtspflichten für Pflegeheime verringert werden. Die Änderungen treten zum Jahresbeginn 2026 in Kraft. Nach den Worten von Pentz ist bereits ein zweites Bürokratieabbaugesetz in Arbeit.