Prozess am Landgericht

Lange Haftstrafe wegen versuchten Mordes in Werkstatt

Mit einer Pistole mit Schalldämpfer schießt ein Schlossermeister auf einen Mitarbeiter, während dieser auf dem Boden liegend arbeitet. Nun fiel das Urteil in dem Fall.

Das Landgericht Darmstadt hat einen 59-Jährigen wegen versuchten Mordes verurteilt. (Symbolbild) Foto: Christoph Schmidt/dpa
Das Landgericht Darmstadt hat einen 59-Jährigen wegen versuchten Mordes verurteilt. (Symbolbild)

Darmstadt (dpa/lhe) - Wegen versuchten Mordes hat das Landgericht Darmstadt einen Schlossermeister zu neun Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der 59-Jährige hatte nach Überzeugung des Gerichts im Oktober vergangenen Jahres versucht, einen Mitarbeiter, der auch sein Mieter war, in seiner Werkstatt in Rheinheim (Landkreis Darmstadt-Dieburg) zu töten.

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Der Verurteilte habe heimtückisch von hinten mit einer Pistole mit Schalldämpfer auf den 43-Jahre alten Mitarbeiter geschossen, so das Gericht. Der Mitarbeiter lag zu dem Zeitpunkt bäuchlings auf dem Werkstattboden, um eine baulich tiefer liegende Metallbox von innen zu bearbeiten. Das Opfer konnte schwer verletzt flüchten.

Der Angeklagte hatte die Vorwürfe bestritten und erklärt, dass der Mitarbeiter ihn angegriffen habe, weil er ihm mit Kündigung der Mietwohnung gedroht habe. Der 59-Jährige war nach der Tat zunächst geflohen.

Schusswunden im Rücken

Für die Version der Staatsanwaltschaft sprach nach Überzeugung des Gerichts das Verletzungsbild beim Geschädigten, das unter anderem nahelegte, dass von schräg hinten und oben in den Rücken geschossen wurde. Ebenfalls zuungunsten des Angeklagten wertete das Gericht, dass die Pistole einen Schalldämpfer hatte und schon in der Werkstatt lag. Der Angeklagte hatte erklärt, dass die Pistole in der Werkstatt war, um Ratten töten zu können.

Mit dem Urteil folgte das Gericht der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage, die neun Jahre Haft wegen Mordversuchs gefordert hatten. Die Verteidigung hatte auf Freispruch wegen Notwehr plädiert und hilfsweise auf gefährliche Körperverletzung und eine Bewährungsstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.