Lorz: Schuldenbremse ist «praxistauglich»
Dass sich die Schuldenbremse in Hessen bewährt hat - darüber herrscht im Landtag große Einigkeit. Von mehreren Seiten kommen jedoch Forderungen nach Reformen.
Wiesbaden (dpa/lhe) - Beim Thema Schuldenbremse hat es am Mittwoch im Landtag in Wiesbaden grundsätzliche große Einigkeit gegeben. «Sie ist die Grundlage für solide Staatsfinanzen und für eine generationengerechte Politik», erklärte die haushaltspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Marion Schardt-Sauer. Sie erinnerte daran, dass die Schuldenbremse in der hessischen Verfassung festgeschrieben ist.
Die Schuldenbremse habe sich bewährt, sagte Finanzminister Alexander Lorz (CDU) und ergänzte: «Die Schuldenbremse ist kein Schuldenstopp. Sie lässt in begründeten Ausnahmefällen neue Schulden zu, ist daher nicht dogmatisch, sondern praxistauglich.» Der haushaltspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Marius Weiß, erklärte: «Es ist gut, dass es Schuldenregeln gibt und dass die Schuldenbremse existiert.» Mit Blick auf die enormen Herausforderungen im Land sei es kein Widerspruch, einerseits ein klares Bekenntnis zu Schuldenregeln abzugeben und andererseits die Regeln so auszugestalten, «dass sie notwendigen Zukunftsinvestitionen nicht entgegenstehen», sagte Weiß.
Die haushaltspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Miriam Dahlke, mahnte: «Auch wenn der Grundgedanke der Schuldenbremse sich bewährt hat, darf sie nicht dazu führen, dass wir kommenden Generationen eine marode Infrastruktur und eine abgehängte Wirtschaft hinterlassen.» Inzwischen forderten auch führende Wirtschaftsforschungsinstitute, Unternehmen und Verbände eine Reform, die am Grundsatz festhalte, aber mehr Zukunftsinvestitionen ermögliche.
Die Schuldenbremse sei als «Schutzschild gegen Ausgabeforderungen organisierter Interessen von ungemeiner Wichtigkeit», erklärte der AfD-Abgeordnete Roman Bausch. Er kritisierte, dass die Regierung in Hessen die Schuldenbremse seit 2020 mit ihrer Mehrheit aussetzen könne. «Damit die Schuldenbremse wieder Wirkung entfalten kann, bedarf es einer nachhaltigen Absicherung der Ausnahmeregel durch ein Zweidrittelmehrheitserfordernis in der Hessischen Verfassung», forderte Bausch.