Ministerium: Haushaltsurteil hat keine unmittelbaren Folgen
Wiesbaden (dpa/lhe) - Das Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts hat nach Angaben des hessischen Finanzministeriums keine unmittelbaren Folgen für das Land. Auf Basis einer ersten kursorischen Durchsicht ergebe sich durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keine Veränderung der bestehenden Rechtslage in Hessen, teilte ein Sprecher auf Anfrage am Donnerstag mit.
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwoch eine Umschichtung von 60 Milliarden Euro im Bundeshaushalt von 2021 für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Der Bund darf zur Bekämpfung der Corona-Krise gedachtes Geld damit nicht für den Klimaschutz nutzen. Das könnte sich stark auf den sogenannten Klima- und Transformationsfonds auswirken, aus dem die Bundesregierung zahlreiche Förderprogramme - unter anderem für den Austausch alter Öl- und Gasheizungen - bezahlen wollte.
Anforderungen aus dem Urteil gälten für Hessen bereits seit einer Entscheidung des Hessischen Staatsgerichtshofs vom Oktober 2021 zum Corona-Sondervermögen des Landes, erläuterte das Finanzministerium. Der Doppelhaushalt 2023/2024 für Hessen greife nicht auf Notlagen-Kreditermächtigungen zurück und es bestünden keine Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung.
Angesichts der angespannten Finanzlage des Bundes und den durch das Urteil ausgelösten Konsolidierungsnotwendigkeiten auf Bundesebene sei allerdings zu befürchten, dass der Bund einen Teil des Bedarfs von 60 Milliarden Euro über Kürzungen von Kofinanzierungsprojekten wie etwa in der Agrarförderung an die Länder weitergeben wird. «Insofern könnte das Urteil zumindest mittelbar die Finanzlage des Landes Hessen beeinträchtigen», prognostizierte das Ministerium.