Land und Bund

Veröffentlichung von AfD-Adressen verurteilt

Die Antifa hat Wohnanschriften hessischer AfD-Politiker geleakt. Das beschäftigt inzwischen Bundes- und Landesregierung. Zwei Monate vor einer Wahl in Hessen erreicht die politische Auseinandersetzung damit eine neue Schärfe - mit womöglich juristischen Folgen.

Berlin/Wiesbaden (dpa) - Das Bundesinnenministerium hat die Veröffentlichung der Privatadressen von AfD-Politikern in Hessen zwei Monate vor der dortigen Landtagswahl verurteilt. Gewalt und Drohungen könnten niemals ein akzeptables Mittel der politischen Auseinandersetzung sein, antwortete ein Sprecher des Ministeriums am Mittwoch in Berlin auf eine Nachfrage zu dem Vorgehen der Antifa Frankfurt. Es sei nun Aufgabe der Polizei und der Strafverfolgungsbehörden in Hessen, das aufzuklären.

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Hessens Innenminister Peter Beuth und Justizminister Roman Poseck (beide CDU) sprachen ebenfalls von einem Verstoß gegen die Prinzipien der Demokratie. «Die Radikalisierung der politischen Ränder ist besorgniserregend. Die Auseinandersetzung mit der AfD und ihren Repräsentanten muss mit politischen und friedlichen Mitteln geführt werden», teilten sie am Mittwoch mit. «Persönliche Bedrohungen sind der völlig falsche Weg. Eskalationen zwischen radikalen Kräften dürfen wir nicht zulassen.» Es sei Aufgabe des Rechtsstaats, auch Repräsentanten der AfD vor etwaigen Übergriffen zu schützen.

«Die Antifa muss mit der Konsequenz des Rechtsstaats rechnen, wenn sie das Recht bricht», hieß es weiter. Auch im Umgang mit radikalen Kräften heilige der Zweck nicht die Mittel. Das Landeskriminalamt (LKA) habe Kontakt zu der Partei aufgenommen, um den rund 40 Betroffenen Beratung und Betreuung anzubieten. Nach einer aktuellen Bewertung der Gefährdungslage würden «polizeiliche Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Personen durchgeführt beziehungsweise angepasst», teilte das LKA mit.

Die Antifa Frankfurt hatte diese Woche im Internet die Privatadressen von hessischen AfD-Kandidaten für die Landtagswahl in dem Bundesland am 8. Oktober veröffentlicht. «Es ist längst überfällig, die Partei und ihre handelnden Individuen entschlossen zu bekämpfen. Wir wollen ihnen gemeinsam mit euch die Räume streitig machen, in denen sie sich wie selbstverständlich bewegen, unbehelligt fühlen und in Sicherheit wähnen», hieß es in einem entsprechenden Aufruf der linken Gruppierung.

Der hessische AfD-Landeschef Andreas Lichert sagte dazu am Dienstag: «Was die Antifa Frankfurt hier macht, ist nichts anderes als ein verklausulierter Aufruf zur Einschüchterung und zu Gewalt gegen AfD-Politiker.» Solche Aktionen seien im wörtlichen Sinne brandgefährlich. «Wer Familie hat und in der AfD aktiv ist, macht sich große Sorgen, wenn eine solche interaktive Karte zusammen mit einem Aufruf zur Bekämpfung veröffentlicht wird», sagte Lichert. Das fühle sich an, als würde man «für vogelfrei» erklärt werden.

Am Mittwoch kündigte die AfD Hessen an, juristisch gegen die Antifa Frankfurt vorzugehen. Sie wolle die Abschaltung von deren Internetseite mit den persönlichen AfD-Daten erreichen. «Die ersten Betroffenen haben bereits Anzeige wegen Androhung von Gewalt gestellt, andere haben es vor», teilte ein AfD-Sprecher mit. Laut dem hessischen Innenministerium obliegt die konkrete juristische Bewertung Staatsanwaltschaften und Gerichten.

Namen und Daten politischer Gegner zu veröffentlichen, ist für die Antifa - ob in Frankfurt oder andernorts - durchaus gängige Praxis. Als sich etwa vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt ein Bundeswehroffizier wegen Vorbereitung eines rechtsterroristischen Anschlags verantworten musste und nach Aufhebung des Haftbefehls auf freiem Fuß war, zirkulierten auch Flugblätter mit seinem Bild und seiner Privatanschrift. Auch rechte Gruppierungen veröffentlichen immer wieder Adressen ihrer politischen Gegner.

«Neben Sachbeschädigungen, Brandstiftungen und Körperverletzungen gehören auch sogenannte «Outing-Aktionen» zum Repertoire gewaltorientierter Linksextremisten», heißt es auf der Webseite des Bundesamts zu Verfassungsschutz in dem Abschnitt, in dem es um die als extremistisch eingestuften Teile der Antifa geht. «Unabhängig davon, ob es im Nachgang einer «Outing-Aktion» zu entsprechenden Taten kommt, wird so ein Bedrohungsszenario aufgebaut und die jeweils «geoutete» Person eingeschüchtert, da sie jederzeit mit einem Angriff auf sich, die eigene Familie oder das Eigentum rechnen muss. Darüber hinaus müssen die auf diese Weise an den öffentlichen Pranger gestellten Menschen in der Regel zumindest mit nachteiligen Auswirkungen auf ihre berufliche Situation rechnen.»