Gericht bittet Umweltministerium um Geduld bei Wolfsabschuss
Abschuss erlaubt, aber gestoppt? Das Umweltministerium soll abwarten, bis sich der Verwaltungsgerichtshof entscheidet. Wie geht es für den Wolf im Nordschwarzwald jetzt weiter?
Stuttgart (dpa/lsw) - Aufschub im Streit um den Wolf im Nordschwarzwald: In den kommenden eineinhalb Wochen wird das Tier mit großer Wahrscheinlichkeit nicht erlegt - obwohl das rechtlich durchaus erlaubt wäre. Der Grund: Beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg als nächsthöhere Instanz sind zwei Beschwerden gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart zum «Hornisgrinde-Wolf» eingegangen.
Zwar seien die Beschwerden sind noch nicht begründet worden, sagte eine VGH-Sprecherin. Das Ministerium sei aber gebeten worden, bis zum 16. Februar mit dem Abschuss zu warten.
Verwaltungsgericht wies Klage ab
Am Donnerstag hatte das VG Stuttgart den Wolf zum Abschuss freigegeben, weil sich dieser zu oft Menschen genähert habe. Er hatte damit die Entscheidung von Umweltministerin Thekla Walker (Grüne) bekräftigt und eine Klage der Naturschutzinitiative (NI) abgewiesen. Der Wolfsrüde mit der Kennung GW2672m darf somit laut Gericht «ab sofort» gejagt und erlegt werden.