Amtsgericht Frankfurt

Falschgeld im Gepäck: Bewährungsstrafe für 27-Jährigen

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Weil er mit mehr als 200.000 Euro Falschgeld nach Deutschland eingereist ist, ist ein 27 Jahre alter Mann am Mittwoch vom Amtsgericht Frankfurt zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt worden. Die Blüten - 2085 falsche 100-Euro-Noten - wurden im April vergangenen Jahres am Flughafen bei einer Zufallskontrolle im Handgepäck des aus Brüssel kommenden Passagiers entdeckt. Obwohl es sich um schlechte Fälschungen handelte, die noch dazu auf einer Seite mit dem Zusatz «Faksimile» gekennzeichnet waren, wurde ein Strafverfahren eingeleitet, das nun mit der Verurteilung endete.

Newsletter

Holen Sie sich den WNOZ-Newsletter und verpassen Sie keine Nachrichten aus Ihrer Region und aller Welt.

Mit Ihrer Registrierung nehmen Sie die Datenschutzerklärung zur Kenntnis.

Vor Gericht legte der Angeklagte ein Geständnis ab. Das Falschgeld sei ihm in Belgien von einem Bekannten mitgegeben worden - als Kurierlohn seien ihm 2000 echte Euro versprochen worden. Zu seinem Nachteil wurde ihm angelastet, dass er erst vor einem Jahr wegen eines ähnlichen Delikts verurteilt worden war. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen der Vorstrafe eine Haftstrafe ohne Bewährung gefordert. Zu dem Falschgeld hatte der Angeklagte auch noch ein Prüfgerät sowie eine Geldzählmaschine bei sich. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.