Mordfall «Weimar»

Mord an Kindern vor 40 Jahren: Antrag auf erneutes Verfahren

Der Fall hatte deutschlandweit Menschen bewegt: Eine Mutter bringt ihre zwei Kinder um. Vierzig Jahre danach will ihr Anwalt das rechtskräftige Urteil aufheben lassen.

Das Landgericht Darmstadt bestätigte den Eingang des Antrags. (Symbolbild) Foto: Michael Brandt/dpa
Das Landgericht Darmstadt bestätigte den Eingang des Antrags. (Symbolbild)

Darmstadt (dpa) - Vierzig Jahre nach dem Mord an zwei Schwestern will der Anwalt der verurteilten Mutter, Gerhard Strate, den Fall neu aufrollen lassen. Das Landgericht Darmstadt bestätigte, dass ein entsprechender Wiederaufnahmeantrag eingegangen sei. «Da sich die Akten zu diesem Verfahren nicht beim Landgericht Darmstadt befinden, wurden diese nunmehr angefordert», schrieb ein Sprecher auf Anfrage. Zuvor hatte die Bild-Zeitung berichtet.

Ziel des Wiederaufnahmeantrags sei die Aufhebung des rechtskräftigen Urteils von 1999 und die Freisprechung seiner Mandantin, schreibt der Anwalt in einem Schreiben, das auf seiner Homepage hinterlegt ist. Das Wiederaufnahmegesuch entspreche dem «ausdrücklichen Wunsch» seiner Mandantin.

Newsletter

Holen Sie sich den WNOZ-Newsletter und verpassen Sie keine Nachrichten aus Ihrer Region und aller Welt.

Mit Ihrer Registrierung nehmen Sie die Datenschutzerklärung zur Kenntnis.

Zwei tote Kinder - Mutter rechtskräftig verurteilt

Der sogenannte Mordfall «Weimar» war eines der längsten und spektakulärsten Indizienverfahren der deutschen Rechtsgeschichte. Es geht um den Tod der beiden Mädchen Melanie (7) und Karola Weimar (5) im August 1986 in Osthessen. Ihre Mutter Monika, damals mit dem Nachnamen Weimar, meldete die Kinder als vermisst.

Wenige Tage später wurden beide Kinder auf nahegelegenen Parkplätzen tot aufgefunden. Laut Gutachten wurden sie erstickt oder erwürgt. Die Ermittlungen erregten großes Aufsehen. Als sich die Mutter in Widersprüche verstrickte, wurde sie als Hauptverdächtige festgenommen. Sie wiederum beschuldigte ihren damaligen Mann, die Töchter getötet zu haben.

Nach mehreren Prozessen mit Urteilen und Freispruch wurde die Mutter 1999 vom Landgericht Frankfurt zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigte im August 2000 den Schuldspruch. Monika Böttcher wurde 2006 aus der Haft entlassen, schon damals wurde sie von Rechtsanwalt Strate vertreten.