Revision abgewiesen

Mordfall Jutta: Urteil lebenslänglich ist rechtskräftig

Jahrzehntelang blieb die Tat unaufgeklärt. Dann wird ein Mann angeklagt und verurteilt. Schuldspruch und Strafmaß sind nun in letzter Instanz für gültig erklärt worden.

Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten gegen seine Verurteilung als unbegründet abgewiesen. (Archivfoto) Foto: Uli Deck/dpa
Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten gegen seine Verurteilung als unbegründet abgewiesen. (Archivfoto)