Revision abgewiesen

Mordfall Jutta: Urteil lebenslänglich ist rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten gegen seine Verurteilung als unbegründet abgewiesen. (Archivfoto) Foto: Uli Deck/dpa
Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten gegen seine Verurteilung als unbegründet abgewiesen. (Archivfoto)