Revision abgewiesen

Mordfall Jutta: Urteil lebenslänglich ist rechtskräftig

Jahrzehntelang blieb die Tat unaufgeklärt. Dann wird ein Mann angeklagt und verurteilt. Schuldspruch und Strafmaß sind nun in letzter Instanz für gültig erklärt worden.

Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten gegen seine Verurteilung als unbegründet abgewiesen. (Archivfoto) Foto: Uli Deck/dpa
Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten gegen seine Verurteilung als unbegründet abgewiesen. (Archivfoto)

Karlsruhe/Darmstadt (dpa) - Die lebenslange Haftstrafe für einen heute 63 Jahre alten Mann wegen Mordes an einer 15-Jährigen ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof wies die Revision des Mannes als unbegründet ab. Der Deutsche war vor knapp einem Jahr vom Landgericht Darmstadt für schuldig befunden worden, vor fast vier Jahrzehnten ein damals 15-jähriges Mädchen im südhessischen Lindenfels vergewaltigt und erstochen zu haben.

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Die Tat blieb viele Jahre unaufgeklärt. Gen-Spuren an einem Spaten ergaben knapp 35 Jahre nach der Tat eine Übereinstimmung mit der DNA eines verurteilten Sexualstraftäters. Sogenannte Cold-Case-Einheiten von Landeskriminalamt (LKA) und Polizei hatten zuvor Beweismaterial mit neuer Kriminaltechnik erneut untersucht.