Kriminalität

Nach Tötung von 55-Jähriger beginnt Prozess gegen Vermieter

Eine Frau wird in Lauterbach getötet - nun beginnt in Gießen der Prozess gegen ihre ehemaligen Vermieter. Die Anklage lautet auf gemeinschaftlichen Mord.

Nach der Tötung einer 55-Jährigen in Lauterbach beginnt am kommenden Dienstag vor dem Landgericht Gießen der Prozess. (Symbolfoto) Foto: Nadine Weigel/dpa/dpa
Nach der Tötung einer 55-Jährigen in Lauterbach beginnt am kommenden Dienstag vor dem Landgericht Gießen der Prozess. (Symbolfoto)

Gießen/Lauterbach (dpa/lhe) - Nach der Tötung einer 55-jährigen Frau in Lauterbach im Vogelsbergkreis beginnt in der kommenden Woche der Prozess gegen deren früheren Vermieter (59) und dessen 44 Jahre alte Lebensgefährtin vor dem Gießener Landgericht. Den beiden Angeklagten werde gemeinschaftlicher Mord zur Last gelegt, teilte die Staatsanwaltschaft Gießen mit. Angeklagt sind sie zudem wegen gefährlicher Körperverletzung. Der Prozess gegen den Mann und die Frau soll am kommenden Dienstag (6. Mai) starten. 

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Angeklagter soll laut Ermittlern Leichnam zerteilt haben

Die beiden Angeklagten, die mit der 55-Jährigen in einem Haus wohnten, sollen die Frau seit Ende November 2023 mehrfach körperlich misshandelt und schließlich Anfang 2024 getötet haben, wie Polizei und Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung mitgeteilt hatten. Anschließend soll der Angeklagte den Leichnam zerteilt und zunächst im Keller des Hauses aufbewahrt haben. Teile des Leichnams sollen zudem in ein nahes Waldstück gebracht worden sein. Die sterblichen Überreste seien bei einer Durchsuchung Anfang Juli 2024 gefunden worden.

Die Staatsanwaltschaft Gießen geht davon aus, dass die 55-Jährige getötet wurde, um vorangegangene mutmaßliche Straftaten zu verdecken. Darauf sollen knapp 22.000 Chatnachrichten auf dem Mobiltelefon der Angeklagten hinweisen, die bei den Ermittlungen ausgewertet wurden. 

Weitere Ermittlungsverfahren 

Die Anklageschrift umfasst laut Staatsanwaltschaft 109 Seiten, zudem werden 90 Zeugen und sechs Sachverständige aufgeführt. Die beiden deutschen Angeklagten hatten den Ermittlern zufolge bestritten, für den Tod der Frau verantwortlich zu sein, die das Down-Syndrom gehabt habe. 

Laut Polizei und Staatsanwaltschaft vermieteten die Angeklagten seit Ende 2015 an insgesamt 26 Mieter. Dabei solle es ebenfalls zu Körperverletzungen, Bedrohungen und Beleidigungen gekommen sein. Entsprechende Ermittlungsverfahren seien eingeleitet worden.