Kriminalität

Nach Überfall auf Casino: Anklage wegen versuchten Mordes

Kriminelle wollen Bargeld aus einem Spielcasino in Lottstetten rauben. Am Hinterausgang fallen Schüsse, ein Mann wird verletzt. Jetzt erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen Dortmunder.

Nach dem Überfall auf ein Casino erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage wegen versuchten Mordes. (Symbolbild) Foto: Oliver Berg/dpa
Nach dem Überfall auf ein Casino erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage wegen versuchten Mordes. (Symbolbild)

Lottstetten (dpa) - Ein Jahr nach dem Überfall auf ein Casino in Lottstetten (Kreis Waldshut) hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen Mann aus Dortmund wegen versuchten Mordes und schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung erhoben. Der 32-jährige Deutsch-Kosovare befinde sich seit Februar in Untersuchungshaft, teilte die Justizbehörde mit. 

Bei dem Überfall Ende April vergangenen Jahres hatte ein Sicherheitsdienstmitarbeiter mehrere nicht lebensgefährliche Schussverletzungen erlitten.

Bande will Geldzählmaschinen an sich bringen

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Laut Staatsanwaltschaft wollte der Angeschuldigte mit mindestens drei Komplizen das Spielcasino überfallen. Dafür soll er ein Fahrzeug in Dortmund gemietet, seine Mittäter abgeholt und mit ihnen über Luxemburg, Frankreich und die Schweiz angereist sein und ein geklautes Kennzeichen an ihrem Fahrzeug angebracht haben. 

In der Tatnacht sollen die unter anderem mit Pistole und Schreckschusswaffe bewaffneten Täter die Geldzähler des Casinos und den Sicherheitsdienstmitarbeiter am Hinterausgang abgepasst und sie aufgefordert haben, sich auf den Boden zu legen. Als der Sicherheitsdienstmitarbeiter selbst eine Waffe gezogen haben soll, sollen die Täter auf ihn geschossen haben.

Der Getroffene und die anderen Mitarbeiter konnten ins Gebäude flüchten und sich verbarrikadieren. Die Täter sollen mit den Geldzählmaschinen ebenfalls geflüchtet sein. Laut Staatsanwaltschaft glaubten sie fälschlicherweise, dass sie damit eine große Menge Bargeld erbeutet hatten.

Der Angeschuldigte ist den Angaben nach bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten. Zum Tatvorwurf schwieg er bisher. Zu den Umständen seiner Festnahme macht die Staatsanwaltschaft keine Angaben, auch nicht zur genauen Höhe der Beute. Die mutmaßlichen Komplizen seien bisher nicht eindeutig identifiziert, hieß es. Das Landgericht Waldshut-Tiengen muss nun entscheiden, ob es die Anklage zulässt und das Hauptverfahren eröffnet.