Neue Regeln für Raucher - Was künftig in Freibädern gilt
Wer im Freibad zur Zigarette greift, riskiert bald mehr als böse Blicke: Bis zu 500 Euro Strafe drohen. Wie streng kontrolliert wird und wo das Qualmen noch erlaubt ist.
Stuttgart (dpa/lsw) - Auf der Liegewiese im Freibad mal kurz eine Zigarette anzünden oder an der Vape ziehen - das ist künftig im Südwesten verboten, wenn man sich nicht in einem speziellen Bereich dafür befindet. Grund ist das neue Nichtraucherschutzgesetz, das am 1. Juni in ganz Baden-Württemberg in Kraft tritt.
Es sieht zusätzliche Rauchverbote an Orten vor, an denen viele Kinder und Jugendliche unterwegs sind, wie etwa auch in Freibädern. Dort ist das Rauchen künftig grundsätzlich verboten. Das Verbot schließt nicht nur klassische Zigaretten ein, sondern auch E-Zigaretten, Shishas und Vapes - und zwar auch dann, wenn damit gar kein Tabak, Nikotin oder Cannabis konsumiert wird.
In Freibädern können die Betreiber aber Raucherbereiche ausweisen, in denen das Qualmen und Dampfen dann erlaubt ist. Vorgabe des Gesetzes ist, dass die Bereiche speziell gekennzeichnet werden und klar abgegrenzt sind. Sie dürfen außerdem nur einen Teil der Gesamtfläche umfassen und dürfen nicht an Orten eingerichtet werden, an denen ein hohes Menschenaufkommen zu erwarten ist, heißt es im Gesetz.
Am Anfang setzen Betreiber noch auf Dialog
Für die Umsetzung der Regeln sind die jeweiligen Betreiber zuständig. In den Stuttgarter Freibädern ist das Rauchen bereits seit Saisonbeginn nur noch in Raucherzonen erlaubt. In den Bädern weisen einem Sprecher zufolge Hinweisschilder und Aufsteller auf die neuen Regeln hin. Kontrolliert werde die Einhaltung der Regeln vom Ordnungspersonal. Auch in Karlsruhe und Heilbronn werden in den Freibädern Raucherzonen ausgewiesen.
Im Fall von Verstößen müssen Badegäste in Stuttgart zumindest zunächst nicht mit einem Bußgeld rechnen: Man setzte in der Übergangszeit erst einmal auf Dialog, teilte der Sprecher mit. Bislang hielten sich die Gäste auch überwiegend an die neue Regel. Auch aus Karlsruhe heißt es, man setze zunächst auf eine Ansprache der Raucher.
Grundsätzlich kann das Anzünden einer Zigarette auf der Liegewiese künftig aber schnell teuer werden. Wird man zum ersten Mal beim Rauchen erwischt, drohen dem Gesetz zufolge bis zu 200 Euro Strafe, wird man innerhalb eines Jahres nochmal erwischt, werden sogar bis zu 500 Euro fällig.