Luftverkehr

Neues Gutachten fordert niedrigere Höchstwerte für Fluglärm

Offenbach (dpa/lhe) - Die Fluglärmkommissionen in Deutschland fordern aufgrund eines neuen Gutachtens zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung eine Reduzierung des zulässigen Lärms in der Nähe von Flughäfen. Das Gutachten zeige, dass dringender Handlungsbedarf bestehe, erklärte die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen (ADF) am Donnerstag in Offenbach. Der Bund müsse die geltenden Regelungen überarbeiten und die Menschen vor Lärm und seinen Auswirkungen schützen.

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Das Gutachten wurde bei einer Tagung der ADF vorgestellt, die die Beteiligten und Betroffenen rund um die Flughäfen repräsentiert. Nach einer Literaturanalyse zum aktuellen Stand der Lärmwirkungsforschung kommen die Wissenschaftler zu der Erkenntnis, dass die bisherigen Grenzwerte zu hoch angesetzt sind, um die Anwohner vor durch Fluglärm ausgelösten Gesundheitsgefahren wie tödlichen Herzinfarkten und Depressionen ausreichend zu schützen.

Gefordert wird, den beispielsweise für den Frankfurter Flughafen stellenweise zulässigen Dauerschallpegel von tagsüber bis zu 60 Dezibel mindestens auf bis zu 56 Dezibel zu senken. Für die von Fluglärm sehr belastete Stadt Offenbach könnten die Änderungen bedeuten, dass weitere 30 Prozent der Bewohner Anrecht auf Zahlungen etwa für schallisolierte Fenster hätten, sagte Stadtrat Paul-Gerhard Weiß (FDP), der auch Vorsitzender der ADF ist. Wichtig sei aber auch der aktive Schallschutz, also etwa andere Flugrouten.

Die Arbeitsgemeinschaft werde die Ergebnisse der Gutachter nun bei der Bundesregierung einbringen, sagte Weiß. Eine Evaluierung des zuletzt 2007 angepassten Fluglärmschutzgesetzes sei ohnehin überfällig. Die Ampel-Koalition habe sich dies in ihrem Koalitionsvertrag auch vorgenommen. «Das Gesetz muss so angepasst werden, dass die Lärmwirkungsforschung einbezogen wird», forderte Weiß.