Prozess

Pfleger betrog 87-Jährige um 125.000 Euro - Zwei Jahre Haft

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Wegen umfangreicher Kontobetrügereien zu Lasten einer 87-Jährigen ist ein 39 Jahre alter Altenpfleger am Donnerstag vom Amtsgericht Frankfurt zu zwei Jahren Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt worden (AZ 3530 Js 246901/22).

Der Angeklagte hatte sich zwischen Juli 2021 und Juni 2022 unter anderem um die finanziellen Angelegenheiten der Seniorin zu kümmern. In diesem Zeitraum hob er in 74 Fällen an Automaten mehr als 125 000 Euro von deren Konto ab, ohne eine entsprechende Vollmacht erhalten zu haben.

Erst als das Konto der Frau überzogen wurde und deshalb keine Überweisungsaufträge mehr ausgeführt werden konnten, flogen die Ungereimtheiten auf. Vor Gericht legte der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ab. Er sei als Inhaber einer Hausmeisterfirma in finanzielle Schwierigkeiten geraten und habe mit dem Geld Schulden abgetragen.

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Das Gericht sah trotz des Geständnisses in Anbetracht einschlägiger Vorstrafen keine Möglichkeit, die Strafe zur Bewährung auszusetzen. Die Verteidigung hatte für eine Strafaussetzung plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.