Verbraucherschutz

Plastik im Kochkäse möglich – Rückruf in sechs Bundesländern

Wer Kochkäse der Käserei Schneider gekauft hat, sollte das Mindesthaltbarkeitsdatum prüfen. In einer Charge kann Kunststoff stecken. Betroffene Ware kann auch ohne Kassenbon zurückgegeben werden.

Nach Angaben des Portals lebensmittelwarnung.de betrifft die Warnung Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. (Symbolbild) Foto: Sina Schuldt/dpa
Nach Angaben des Portals lebensmittelwarnung.de betrifft die Warnung Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. (Symbolbild)

Bodenfelde (dpa) - Wegen möglicher Kunststofffremdkörper ruft die Käserei Schneider aus dem niedersächsischen Bodenfelde Kochkäse zurück. Käufer sollten das betroffene Produkt wegen Verletzungsgefahr nicht essen, wie das Unternehmen mitteilte.

Betroffen ist «Schneiders hausgemachter Kochkäse mit Kümmel» im 200-Gramm-Becher mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 30. November 2026. Käufer können den Käse in dem Markt zurückgeben, in dem sie ihn gekauft haben. Der Kaufpreis wird auch ohne Kassenbon erstattet.

Nach Angaben des Portals lebensmittelwarnung.de betrifft die Warnung Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. In einzelnen Packungen der betroffenen Charge können sich nach Angaben des Herstellers Fremdkörper aus Kunststoff befinden.

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