Geschichte

Poseck: Auschwitz-Prozess Mahnmal deutscher Rechtsgeschichte

Frankfurt (dpa/lhe) - Der Auschwitz-Prozess vor 60 Jahren ist für Hessens Justizminister Roman Poseck (CDU) Meilenstein und Mahnmal deutscher Rechtsgeschichte. Er zeige die Möglichkeiten und Grenzen der strafrechtlichen Aufarbeitung schwerster Menschheitsverbrechen auf, sagte der CDU-Politiker laut Mitteilung am Montag bei einer Gedenkveranstaltung im Frankfurter Landgericht.

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Dem damaligen Generalstaatsanwalt Fritz Bauer und seinen Mitarbeitern sei es gelungen, mehreren Angeklagten die persönliche Schuld und Verantwortung für schreckliche Taten im Lager Auschwitz nachzuweisen.

Das Verfahren war, um mit den Worten Fritz Bauers zu sprechen, bittere, aber notwendige Arznei für das Nachkriegsdeutschland, sagte Poseck. «Der Prozess hat deutlich werden lassen, dass die Verbrechen des Nationalsozialismus nicht etwas Abstraktes waren, sondern dass sie von Menschen - von Familienvätern und -müttern, von unseren Vorfahren - begangen wurden, die sehr große individuelle Schuld auf sich geladen haben», so Poseck.

Der Prozess sei das Gegenbeispiel für das weit verbreitete Schlussstrichdenken in der jungen Bundesrepublik gewesen. Damals seien die juristischen Hürden für einen Tatnachweis unvertretbar hoch angesetzt worden.

«Eine lebendige Erinnerungskultur ist heute unerlässlich», sagte Poseck. Dies gelte gerade in Zeiten eines Erstarkens von Kräften am rechten Rand. Der am 20. Dezember 1963 begonnene Prozess sei auch heute noch mit seiner Botschaft hoch aktuell.

«Es ist unerträglich, dass jüdisches Leben bei uns heute wieder bedroht ist», so der Justizminister. Man müsse alles für den Schutz unserer jüdischen Bürgerinnen und Bürger unternehmen. Das sei auch eine Aufgabe für den Rechtsstaat, der gegen alle Formen des Antisemitismus mit Konsequenz vorgehen müsse.

Die Anklage richtete sich damals gegen 23 frühere SS-Angehörige und einen Funktionshäftling im deutschen Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz. Ihnen wurden Mord und Beihilfe zum Mord vorgeworfen. Der Frankfurter Auschwitz-Prozess war der größte Strafprozess der Nachkriegszeit und hatte für die Gesellschaft der Bundesrepublik eine über das juristische Verfahren hinausgehende Bedeutung: Nicht zuletzt die Zeugen-Aussagen überlebender Auschwitz-Häftlinge führten zu einer Auseinandersetzung mit den deutschen Verbrechen.