Justiz

Vor 60 Jahren: Anklage für Frankfurter Auschwitz-Prozess

Eine Figur der blinden Justitia. Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild
Eine Figur der blinden Justitia.

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Die Anklageschrift war 700 Seiten lang und bedeutete einen wichtigen Schritt für die Aufarbeitung nationalsozialistischer Verbrechen in der Bundesrepublik: Am 16. April 1963 reichte die Frankfurter Staatsanwaltschaft beim Landgericht der Stadt die Anklage für den ersten Auschwitz-Prozess ein.

Das eigentliche Gerichtsverfahren begann am 20. Dezember des gleichen Jahres. Der damalige hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer hatte die Anklage durchgesetzt. Der damals jüngste Anklagevertreter Gerhard Wiese ist heute 94 Jahre alt und als Zeitzeuge etwa an Schulen nach wie vor gefragt.

Die Anklage richtete sich gegen 23 frühere SS-Angehörige und einen Funktionshäftling im deutschen Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz. Ihnen wurden Mord und Beihilfe zum Mord vorgeworfen. «Die Vorgabe von Fritz Bauer war, dass er eine Anklage quer durch das Lager haben wollte, vom Kommandanten bis zum Häftlingskapo», schilderte Wiese der Deutschen Presse-Agentur.

Der Frankfurter Auschwitz-Prozess war der größte Strafprozess der Nachkriegszeit und hatte für die Gesellschaft der Bundesrepublik eine über das juristische Verfahren hinausgehende Bedeutung: Nicht zuletzt die Zeugen-Aussagen überlebender Auschwitz-Häftlinge führten zu einer Auseinandersetzung mit den deutschen Verbrechen.