Justiz

Prozess um Schlägerei mit Teilgeständnissen eröffnet

Sieben Personen dringen nachts in ein Mietshaus ein. Mit Baseballschlägern, Pfefferspray und Küchenmessern werden zwei Männer verletzt. Knapp acht Jahre später startet der Prozess - mit Aussagen.

Eine Figur der blinden Justitia. Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild
Eine Figur der blinden Justitia.

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Knapp acht Jahre nach einer Schlägerei in einem Mietshaus in Frankfurt-Schwanheim hat vor dem Frankfurter Landgericht der Prozess gegen zwei mutmaßliche Initiatoren begonnen. Wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung haben sich seit Freitag eine Frau (43) und ein Mann (31) vor der Strafkammer zu verantworten.

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Die beiden Deutschen sollen im Mai 2016 die Gruppe von sieben Personen angeführt haben, die in der Nacht in das Wohnhaus eingedrungen waren. Während die Frau laut Anklage alles organisierte, war der Mann unmittelbar an den Misshandlungen des heute 47 Jahre alten Wohnungsbewohners und seines Bruders beteiligt.

Am ersten Verhandlungstag räumten die beiden Angeklagten ein, in jener Nacht am Tatort gewesen zu sein und sich auch an der Auseinandersetzung beteiligt zu haben. Die Waffen hätten allerdings die unbekannt gebliebenen Mittäter bei sich gehabt, davon habe man nichts gewusst. Auch der von der Staatsanwaltschaft angenommene bedingte Tötungsvorsatz wurde von den Angeklagten bestritten.

Die als «Klärung» gedachte Unterredung sei aus dem Ruder gelaufen. Die Frau ist mittlerweile Mutter eines kleinen Kindes, der Mann nach eigenen Angaben beruflich erfolgreich als Werkstattmeister. Obwohl die Angeklagten schnell identifiziert wurden, lagen die Verfahrensakten über Jahre hinweg bei der Staatsanwaltschaft und beim Gericht, weil die Beschuldigten nicht in Untersuchungshaft waren.

Die Angeklagten konnten seinerzeit rasch identifiziert werden - die fünf anderen Beteiligten sind bis heute unbekannt geblieben. Die beiden Opfer erlitten schwere Gesichtsverletzungen und Brüche und mussten im Krankenhaus behandelt werden. Hintergrund der Tat soll die zerbrochene Beziehung zwischen der angeklagten Frau und dem Wohnungsinhaber gewesen sein. Die Frau habe ihr Mobiltelefon zurückverlangt. Die Schwurgerichtskammer hat für den Prozess noch fünf weitere Verhandlungstage bis Mitte März vorgesehen.