Prozess

Tödlicher Bootsbrand: Staatsanwältin plädiert auf Bewährung

Eine Strafgesetzbuch liegt in einem Sitzungssaal. Foto: Nicolas Armer/dpa/Symbolbild
Eine Strafgesetzbuch liegt in einem Sitzungssaal.

Wiesbaden (dpa/lhe) - Im Prozess um den Tod einer Siebenjährigen auf einem brennenden Hausboot im Wiesbadener Rheinhafen hat sich die Staatsanwältin für eine Bewährungsstrafe ausgesprochen. Der angeklagte Vater habe durch die Tat sein Kind verloren. «Viel Schlimmeres kann einem im Leben nicht passieren», sagte sie am Mittwoch vor dem Wiesbadener Amtsgericht und plädierte für eine Haftstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wird.

Der 40 Jahre alte Vater steht wegen fahrlässiger Tötung und schwerer Brandstiftung vor Gericht. Er soll im Inneren seines selbst umgebauten Hausbootes einen Kraftstofftank ohne die nötige Sorgfalt befüllt haben. Dabei entzündete sich das Benzin, das Boot geriet in Flammen und die Tochter starb in der Kajüte. Der 40-Jährige hatte zum Prozessauftakt unter Tränen gesagt, er sei beim Ausbruch des Feuers von Bord gefallen und habe seine Tochter nicht retten können.

Sie habe die Hoffnung, dass sich das Leben des Angeklagten stabilisiere, erklärte die Staatsanwältin. Er sei noch mit seiner Ehefrau zusammen, vor wenigen Wochen sei ein weiteres gemeinsames Kind zur Welt gekommen. Der 40-Jährige hat ein langes Vorstrafenregister, darunter sind Delikte wie Diebstahl und Betrug. Nach eigenen Worten hat er über viele Jahre Drogen konsumiert.

Die Staatsanwältin forderte eine verlängerte Bewährungszeit von fünf Jahren, zudem sollte der Angeklagte 500 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und zu einer ambulanten Therapie verpflichtet werden. Der Anwalt des 40-Jährigen plädierte dafür, von einer Strafe abzusehen. Die Folgen seiner Tat hätten seinen Mandanten bereits schwer genug getroffen. Das Amtsgericht will sein Urteil noch am Mittwoch verkünden.