Prozess wegen versuchten Mordes: Altenpfleger gesteht Taten
Sechsmal soll ein Altenpfleger dementen Bewohnern ohne medizinische Notwendigkeit Insulin verabreicht haben. Was laut Anklage danach geschah und warum die Vorwürfe unterschiedlich schwer wiegen.
Frankfurt/Bad Vilbel (dpa/lhe) - Ein Altenpfleger soll demenzkranken Menschen Insulin gespritzt haben, sodass sie in einen lebensgefährlichen Zustand gerieten. Beim Prozessauftakt im Frankfurter Landgericht wegen versuchten Mordes gestand der Angeklagte seine Taten.
Er habe damit auf Missstände in dem Seniorenheim aufmerksam machen wollen, las sein Rechtsanwalt eine vorbereitete Erklärung vor. Der 39-Jährige habe niemanden schaden oder gar töten wollen und übernehme die volle Verantwortung für sein Handeln. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Deutschen zweifachen versuchten heimtückischen Mord und sechsfache gefährliche Körperverletzung vor.
Angeklagter war Leiter des Wohnbereichs für Demenz-Erkrankte
Der Mann hatte im Jahr 2010 seine Ausbildung zum staatlich anerkannten Altenpfleger abgeschlossen und in den Folgejahren für mehrere Altenheime im Rhein-Main-Gebiet gearbeitet. Im September 2023 begann er seine Arbeit in einem Seniorenheim in Bad Vilbel (Wetteraukreis). Dort war er der Leiter des Wohnbereichs für an Demenz erkrankte Menschen, laut seiner Auskunft lebten 22 Patientinnen und Patienten auf dieser Station. Betreut worden seien diese von insgesamt 10 Mitarbeitern.
Der Angeklagte habe gehofft, dass im Krankenhaus etwa Ärzten der schlechte Zustand der alten Menschen auffallen und diese dann Druck auf das Heim ausüben würden, hieß es in der vom Rechtsanwalt verlesenen Erklärung. Er habe sich immer mehr überfordert gefühlt. Es sei zu viel Arbeit für zu wenig Personal gewesen, die Patienten seien seiner Meinung nach nicht ausreichend versorgt worden. Er habe sich «rund um die Uhr Gedanken über die Bewohner gemacht». Schließlich sei er auf die Idee gekommen, Insulin zu spritzen.
Blutzucker sackt ab - teils lebensbedrohlicher Zustand
Der Anklage zufolge waren insgesamt fünf Patienten betroffen gewesen, laut einer früheren Mitteilung der Staatsanwaltschaft waren sie sämtlich über 80 Jahre alt. Sie alle sollen nicht an Diabetes gelitten haben, sodass die Insulingabe bei ihnen zu einem Abfallen des Blutzuckers führte und sie in einen teils lebensbedrohlichen Zustand gerieten.
Zum ersten Mal soll der Angeklagte am 23. Juli 2025 gespritzt haben, insgesamt soll es sich bis zum 19. September 2025 um sechs Taten gehandelt haben. Einer Patientin spritzte er der Anklage zufolge zweimal Insulin. Die zweite Spritze setzte er, nachdem sie nach der ersten mutmaßlichen Insulingabe durch ihn aus dem Krankenhaus entlassen worden war. Er sei jedoch überzeugt gewesen, sie hätte noch in der Klinik bleiben müssen, hieß es in der Erklärung. Damit sie wieder eingeliefert werde, habe er noch einmal gespritzt.
Angeklagter soll selbst den Notruf gewählt haben
In vier der Fälle soll der Mann nach der Gabe von Insulin selbst den Notruf gewählt haben, daher wirft ihm die Staatsanwaltschaft hier gefährliche Körperverletzung vor. In zwei weiteren Fällen, in denen er das nicht tat, steht neben der gefährlichen Körperverletzung auch der Vorwurf des versuchten heimtückischen Mordes im Raum. Die Anklagebehörde wirft ihm vor, er habe die Arg- und Wehrlosigkeit der betroffenen Patienten ausgenutzt.
Am 20. September, einen Tag nach der letzten mutmaßlichen Tat, wurde er festgenommen. Seitdem befindet sich der Mann in Untersuchungshaft. Nach der bisherigen Planung könnte im Dezember das Urteil fallen.