Nach Zoll-Ermittlungen

Restaurant-Chefs nach Lohntricks zu Bewährung verurteilt

41 Monate lang trickste ein Restaurant-Team in Lörrach bei den Löhnen – und sparte mehrere Zehntausend Euro an Sozialabgaben. Jetzt gibt es Bewährungsstrafen. Wie reagieren die Sozialkassen?

Ein Restaurant hat sich durch falsche Angaben zu den Löhnen mehrere Zehntausend Euro erschlichen. (Symbolbild) Foto: Hendrik Schmidt/dpa
Ein Restaurant hat sich durch falsche Angaben zu den Löhnen mehrere Zehntausend Euro erschlichen. (Symbolbild)

Lörrach (dpa/lsw) - Eine Gastronomin und ihr Geschäftsführer sind wegen vorenthaltener Sozialversicherungsbeiträge zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Über Jahre hinweg sollen sie Sozialkassen um fast 100.000 Euro gebracht haben, wie das Hauptzollamt Lörrach mitteilte.

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Die Inhaberin eines Restaurants mit «exotischen Speisen» meldete für ihre Angestellten über einen Zeitraum von 41 Monaten zu niedrige Löhne und führte dadurch rund 98.000 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen nicht ab, wie es weiter hieß. Ihr Geschäftsführer habe die maßgeblichen Personalentscheidungen getroffen und den Betrieb weitgehend eigenständig geführt.

Das Amtsgericht Freiburg verhängte gegen beide jeweils eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Urteile sind rechtskräftig. Die zuständigen Sozialversicherungsträger fordern die vorenthaltenen Beiträge zurück.