Laut Finanzministerium

Rund 184.000 Bescheide für neue Grundsteuer angefochten

Die Grundsteuerreform schreitet voran - nach Angaben des Finanzministeriums im Zeitplan. Mitte 2024 sollen die Kommunen vom Land eine Empfehlung für die künftige Höhe der Steuer bekommen.

Eine Euro-Geldmünze sowie ein Spielzeughaus stehen auf einem Abgabenbescheid für die Entrichtung der Grundsteuer. Foto: Jens Büttner/dpa/Archiv
Eine Euro-Geldmünze sowie ein Spielzeughaus stehen auf einem Abgabenbescheid für die Entrichtung der Grundsteuer.

Wiesbaden (dpa/lhe) - Von den aktuell rund zwei Millionen versendeten Bescheiden für die neue Grundsteuer sind in Hessen etwa 184.000 mit einem Einspruch angefochten worden. Das teilte das Finanzministerium in Wiesbaden auf eine Anfrage des fraktionslosen Landtagsabgeordneten Rolf Kahnt mit. Die Zahlen beziehen sich auf den 30. September 2023. Rund ein Drittel der Rechtsbehelfe richteten sich gegen die Verfassungsmäßigkeit, erläuterte eine Ministeriumssprecherin. Von den übrigen dienten viele beispielsweise einer Korrektur von fehlerhaften Angaben.

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Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss die Grundsteuer bundesweit reformiert werden. Das hessische Grundsteuergesetz sieht vor, dass sich neben der Häuser- und Grundstücksgröße ab 2025 auch die Lage und Nutzung der Immobilien auf ihre Höhe auswirkt. Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Wie viel die einzelnen Eigentümer ab 2025 tatsächlich zahlen müssen, hängt entscheidend von den sogenannten Hebesätzen der Gemeinden ab.

Bei der Grundsteuerreform liege die Steuerverwaltung im Zeitplan, um den Kommunen bis Mitte 2024 wie angekündigt eine Empfehlung für die Hebesätze geben zu können, erläuterte das Ministerium. Bei dieser Empfehlung geht es um die politisch zugesagte Aufkommensneutralität. Das bedeutet, dass sich das Steueraufkommen aus der Grundsteuer für die jeweilige Kommune durch die Reform nicht verändern darf.

Hessen sei eines der wenigen Länder, das seine Hebesatzempfehlungen veröffentlichen werde, um das Verfahren für die Bürgerinnen und Bürger transparent zu machen, teilte das Ministerium mit. Die Entscheidung über den konkreten Hebesatz treffe aber selbstverständlich jede Kommune selbst.

Trotz Aufkommensneutralität sei es möglich, dass einige Eigentümerinnen und Eigentümer eine höhere Grundsteuer zahlen würden, andere hingegen eine geringere. «Das ist die zwingende Folge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsteuer», erklärte das Ministerium weiter. Hessenweit haben laut Ministerium inzwischen rund 97 Prozent der hessischen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer die Erklärung abgegeben. Wegen dieser Reform werden hessenweit rund 2,8 Millionen Grundstücke mit Hilfe von Eigentümerangaben neu bewertet.