Prozess

Kleingärtner soll Schafe ohne Betäubung getötet haben

Ohne die Tiere vorher betäubt zu haben, soll ein Mann in einer Frankfurter Kleingartenanlage vier Schafen die Kehle durchgeschnitten haben. Der Angeklagte will es aber nicht gewesen sein.

Ein Schild mit der Aufschrift „Landgericht - Amtsgericht“ ist an der Fassade eines Gerichtsgebäudes angebracht. Foto: Arne Dedert/dpa
Ein Schild mit der Aufschrift „Landgericht - Amtsgericht“ ist an der Fassade eines Gerichtsgebäudes angebracht.

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Weil er vier Schafe ohne Betäubung getötet haben soll, steht seit Dienstag ein 49 Jahre alter Besitzer einer Kleingartenparzelle vor dem Amtsgericht Frankfurt. Die Anklage geht von Tierquälerei und mehreren Taten zwischen April 2019 und 2021 aus. Der Angeklagte soll die an den Beinen zusammengebundenen Tiere in seinen Garten in Frankfurt gebracht und ihnen dort die Kehlen durchgeschnitten haben. Diese Form des Schlachtens (Schächtung) ist in Deutschland wegen des Tierschutzes verboten.

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Vor Gericht wies der Angeklagte am ersten Verhandlungstag die Vorwürfe zurück. Er sei zum Zeitpunkt der ersten ihm vorgeworfenen Tat im Urlaub gewesen und habe seinen Garten Bekannten überlassen. Für diese Tat hatte die Staatsanwaltschaft Zeugen benannt, die vor Gericht aber keine eindeutigen Angaben machen konnten. Der Vorsitzende Richter will deshalb nun auch die elfjährige Tochter der Nachbarn im Zeugenstand vernehmen, die die Tat ebenfalls beobachtet haben soll.

Der Nachbar in der Kleingartenanlage hatte die Vorfälle 2022 bei einem Tierschutzverein gemeldet, nachdem es in der Zwischenzeit zu anderweitigen Spannungen zwischen den beiden Pächtern gekommen war. Der Prozess soll am 20. März fortgesetzt und an diesem Tag auch abgeschlossen werden.