Odenwaldkreis

Schüsse statt Versöhnung: Zwei Männer zu Haft verurteilt

Ein Justizbeamter steht in einem Gerichtssaal. Foto: Friso Gentsch/dpa/Symbolbild
Ein Justizbeamter steht in einem Gerichtssaal.

Darmstadt (dpa/lhe) - Ein 29-Jähriger, der bei einer Auseinandersetzung im südhessischen Bad König zwei Männer mit Schüssen schwer verletzt hat, ist zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Darmstadt befand ihn am Mittwoch der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Einen weiteren, 30 Jahre alten Angeklagten verurteilte das Gericht zu zwei Jahren Haft, die zur Bewährung ausgesetzt wurden, sowie zu 10.000 Euro Geldstrafe. Er soll bei der gleichen Auseinandersetzung fünf Männer mit Pfefferspray verletzt haben.

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«Männer mit dicken Oberarmen sind häufig ganz schwach, was die Frustrationstoleranz angeht», sagte der Vorsitzende Richter Volker Wagner in der Urteilsbegründung. Die verurteilten Männer hatten sich am Tatabend mit einer Familie vor deren Haus in Bad König getroffen. Ursprünglich war eine Versöhnung nach einem Streit um einen Parkplatz vereinbart worden, der sich am Vorabend zugetragen hatte. Dabei war der 30-Jährige zu Boden geschubst worden.

«Sie waren unterlegen und das ließ der Stolz nicht zu», sagte der Richter zu dem Mann. Deswegen habe der 30-Jährige zusammen mit seinem 29-jährigen Bekannten am nächsten Abend klar machen wollen, dass man so nicht mit ihm umspringen könne. Der 29-Jährige soll bei der Tat mehrere Schüsse aus einer Pistole abgegeben und zwei der Gegner jeweils am Unterschenkel verletzt haben.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den einschlägig vorbestraften 29-Jährigen sieben Jahre Haft wegen versuchten Totschlags und für den anderen Mann zwei Jahre auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung gefordert. Die Verteidiger hatten auf Notwehr plädiert und Freisprüche beantragt. Die Kammer befand jedoch die Darstellung der Geschädigten für glaubwürdig, dass diese bedroht worden seien. Zudem soll der 29-Jährige weitere Munition für seine Waffe bei sich gehabt haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.