Bildungspolitik

Schulgesetz-Reform: Mehr Unterstützung beim Berufseinstieg

Keine Ausbildung in Sicht? Ein hessisches Schulprogramm hilft Jugendlichen beim Start ins Berufsleben - und soll nun in den Regelbetrieb gehen. Was die Reform des Schulgesetzes noch vorsieht.

Kultusminister Schwarz sieht den Schulversuch «Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung» (BÜA) als Erfolg. (Archivbild) Foto: Arne Dedert/dpa
Kultusminister Schwarz sieht den Schulversuch «Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung» (BÜA) als Erfolg. (Archivbild)

Wiesbaden (dpa/lhe) - Mit einer Reform des hessischen Schulgesetzes soll der Übergang von der Schule in einen Beruf für junge Menschen gestärkt werden. Dafür soll der Schulversuch «Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung» in den Regelbetrieb gehen, wie Kultusminister Armin Schwarz (CDU) im Landtag ankündigte. Der Versuch sei laut den Rückmeldungen aus Schulleitungen und der Lehrerschaft ein Erfolgsmodell. 

Mit dem Programm sollen Jugendliche - insbesondere aus herausfordernden familiären Verhältnissen - auf eine Berufsausbildung vorbereitet werden. In zwölf Stunden pro Woche setzten sie sich konkret mit verschiedenen Berufen auseinander und beschäftigten sich mit wichtigen Fragen etwa zum Thema Bewerbung, erläuterte Schwarz. Laut Kultusministerium profitieren ab dem Schuljahr 2027/2028 voraussichtlich Schritt für Schritt mehr als 12.000 Schülerinnen und Schüler in rund 90 beruflichen Schulen davon. 

Entlastungen geplant

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Die Gesetzesreform sieht den Angaben zufolge eine ganze Reihe weiterer Änderungen vor. Vorgesehen sind unter anderem der Wegfall oder die Freiwilligkeit der Darstellung der kommentierten Deutschnote in den Zeugnissen der Grundschule und des zwingenden Erfordernisses der Wiederholung schriftlicher Arbeiten, wenn mehr als 50 Prozent der Leistungen nicht mehr ausreichend sind.

Der Wegfall einer Pflichtstunde verschiebt sich nach hinten

Dienstrechtlich geändert werden soll die Altersermäßigung für Lehrkräfte, die eine Pflichtstunde weniger Unterricht vorsieht. Diese soll künftig erst ab 60 Jahren greifen - mit 1,5 Stunden. Derzeit profitieren Lehrkräfte schon ab 55 Jahren von einer Ermäßigung und müssen eine Pflichtstunde weniger arbeiten. 

Ab Vollendung des 62. Lebensjahres würden sich die Ermäßigungsstunden auf 2,5 und ab dem 64. Lebensjahr auf 3,5 erhöhen, erläuterte das Ministerium. Für Lehrkräfte, die vor dem 1. August 2026 bereits eine Altersermäßigung erhalten haben, bleibt die bisher geltende Regelung.