Urteil

Schwangere falsch behandelt - 720.000 Euro Schmerzensgeld

Wegen grober Behandlungsfehler erhält ein schwerstbehindertes Kind ein hohes Schmerzensgeld. Der Klinik fehlte eine wichtige Abteilung.

Nach einer fehlerhaften medizinischen Betreuung einer Hochrisikoschwangerschaft hat das Oberlandesgericht Frankfurt/Main einem schwerstbehinderten Kind Schmerzensgeld zugesprochen. (Symbolbild) Foto: Boris Roessler/dpa/dpa-tmn
Nach einer fehlerhaften medizinischen Betreuung einer Hochrisikoschwangerschaft hat das Oberlandesgericht Frankfurt/Main einem schwerstbehinderten Kind Schmerzensgeld zugesprochen. (Symbolbild)