Tierseuchen

Stallpflicht für Geflügel in Mittelhessen

Damit soll die Ausbreitung der Geflügelpest verhindert werden. Der Erreger war in einem Betrieb in Hungen festgestellt worden. 19.000 Masthähnchen wurden getötet

Die Verfügung gilt ab Mittwoch. (Symbolbild) Foto: Matthias Bein/dpa
Die Verfügung gilt ab Mittwoch. (Symbolbild)

Gießen (dpa/lhe) - Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in Hungen hat der Landkreis Gießen eine Stallpflicht verhängt. Die Allgemeinverfügung gilt ab Mittwoch. 

Das Veterinäramt hat zwei Zonen eingerichtet: Eine Schutzzone umfasst drei Kilometer um den Ausbruchsort. Hier wird das Veterinäramt alle Geflügelhaltungen untersuchen. Eine Überwachungszone hat einen Radius von zehn Kilometern, Teile davon liegen im benachbarten Wetteraukreis. Hier werden nur bestimmte Betriebe untersucht.

In beiden Zonen müssen Vögel dauerhaft in geschlossenen Ställen oder unter einer Abdeckung bleiben, die Einträge und ein Eindringen von Wildvögeln von oben und der Seite verhindert. Halter müssen dem Veterinäramt die Zahl der gehaltenen Tiere, Nutzungsart und Standort mitteilen. Es dürfen keine Vögel oder deren Produkte aus den Zonen hinaus- oder hineingebracht werden.

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In dem Betrieb im Hungener Stadtteil Utphe waren 19.000 Masthähnchen getötet worden. Das Friedrich-Löffler-Institut für Tiergesundheit hat inzwschen bestätigt, dass es sich um den hochansteckenden Erreger H5 N1 handelt. Erst im Dezember hatte der Landkreis eine frühere Allgemeinverfügung aufgehoben.