Tierseuche

Stallpflicht wegen Vogelgrippe in vielen Kreisen

Immer mehr Kreise reagieren mit Allgemeinverfügungen auf die Tierkrankheit. Ein Punkt: das «Aufstallen» von Geflügel.

Zahlreiche Landkreise haben eine Stallpflicht verhängt. Foto: Boris Roessler/dpa
Zahlreiche Landkreise haben eine Stallpflicht verhängt.

Wiesbaden (dpa/lhe) - Zahlreiche Landkreise in Hessen haben wegen der Vogelgrippe eine Stallpflicht für Geflügel verhängt. Eine landesweite Anweisung, wie sie etwa im Saarland gilt, sei in Hessen nicht geplant, sagte eine Sprecherin des Landwirtschaftsministeriums der Deutschen Presse-Agentur: «Das ist Sache der Landkreise.»

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Als einer der ersten Kreise verhängte der Vogelsbergkreis am Dienstag eine Allgemeinverfügung, die das «Aufstallen» der Tiere vorschreibt. Die Vorgabe gilt inzwischen auch in weiteren Kreisen - darunter Groß-Gerau, Gießen, Limburg-Weilburg, Marburg-Biedenkopf, Waldeck-Frankenberg, Kassel und der Wetteraukreis. 

In einigen Kreisen gilt die Stallpflicht laut Ministerium nur teilweise: in den Kreisen Bergstraße und Darmstadt-Dieburg nur für einzelne Gebiete, in den Kreisen Bad Hersfeld und Schwalm-Eder nur für einzelne Betriebe. Die Lage sei «dynamisch», sagte die Sprecherin, es könnten weitere Kreise dazukommen. 

Die Vogelgrippe, auch Geflügelpest genannt, ist eine hochansteckende und bei vielen Vogel- und Geflügelarten rasch tödlich verlaufende Infektionskrankheit. Ehemals war das Virus im Zusammenhang mit dem Vogelzug nur während der kalten Jahreszeit hierzulande präsent. Mittlerweile gibt es das ganze Jahr hindurch Nachweise, wenn auch mit saisonalen Schwankungen.