Kommunen

Steuerzahlerbund fordert Abschaffung von Bagatellsteuern

Viel Aufwand - wenig Gewinn? Der Bund der Steuerzahler kämpft weiter gegen Bagatellsteuern wie Hunde- oder Zweitwohnungssteuer. Erst 2022 war im Rheingau eine neue kommunale Abgabe eingeführt worden.

Ein Tibetterrier trägt an seinem Halsband eine Hundesteuer-Marke. Foto: picture alliance/dpa/Symbolbild
Ein Tibetterrier trägt an seinem Halsband eine Hundesteuer-Marke.

Wiesbaden (dpa/lhe) - Der Bund der Steuerzahler in Hessen kämpft weiter gegen Bagatellsteuern. Beispielsweise bei der Hunde-, Zweitwohnungs- oder Spielapparatesteuer stehe der bürokratische Aufwand in keinem vernünftigen Verhältnis zum Ertrag, kritisierte Jochen Kilp vom Vorstand des Steuerzahlerbundes. «Was die Bagatellsteuern insgesamt angeht, ist es in der Tat unsere Position, diese komplett abzuschaffen.» Der Bund der Steuerzahler (BdSt) werbe dagegen für ein einfaches, transparentes Steuersystem mit einigen wenigen, aber dafür effektiven Steuern.

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Die landesweite Gesamtsumme der Hundesteuer-Einnahmen hessischer Gemeinden kletterte 2022 auf rund 29,9 Millionen Euro, wie das Statistische Landesamt in Wiesbaden auf Anfrage mitteilte. 2013 hatte die Hundesteuer demnach insgesamt rund 19,5 Millionen Euro für die kommunalen Kassen erbracht. Seitdem erhöhte sich der Betrag nach Angaben der Statistiker jährlich.

Wie das Landesamt weiter mitteilte, lag bei der Zweitwohnungssteuer der Ertrag im vergangenen Jahr hessenweit bei mehr als 8,8 Millionen Euro. 2013 waren es noch rund 2,2 Millionen Euro gewesen. Laut Innenministerium erheben alle hessischen Gemeinden Bagatellsteuern, wobei die Hundesteuer mit am weitesten verbreitet ist.

«Bagatellsteuern schaffen Bürokratie, bringen aber kaum Einnahmen», argumentierte Kilp. «Wegen ihres ungünstigen Kosten-Nutzen-Verhältnisses haben sie in einem vernünftigen Steuersystem nichts verloren.» 2022 habe bei den Bagatellsteuern in Hessen besonders die Einführung eines Tourismusbeitrages im Rheingau negativ hervorgestochen. Sechs Kommunen haben nach ihrer Einstufung als Tourismusorte laut Steuerzahlerbund die Abgabe für Übernachtungen neu eingeführt, um damit gemeinsame Tourismusförderung zu finanzieren.

Das Hotel- und Gaststättengewerbe direkt nach der Corona-Pandemie zusätzlich zu belasten, sei angesichts des geringen zu erwartenden Ertrages fraglich, kritisierte Kilp. Es lägen noch keine verlässlichen Daten über das erzielte Aufkommen vor. Diese würden derzeit für die hessischen Städte und Gemeinden noch erhoben.

Auch weitere Kommunen liebäugelten mit zusätzlichen Einnahmen: Die Stadt Schwalbach im Main-Taunus-Kreis habe eine Zweitwohnungssteuer eingeführt, im südhessischen Groß-Umstadt werde derzeit die Einführung einer solchen Abgabe geprüft, erläuterte der Steuerzahlerbund.

Über kommunale Angaben wie Bagatellsteuern können Kommunen eigenverantwortlich entscheiden, wie ein Sprecher des Innenministeriums erläuterte. In den Gemeinden gebe es Steuersatzungen zur Hundesteuer, Pferdesteuer, Übernachtungssteuer, Vergnügungssteuer (dabei überwiegend Spielapparatesteuer) und Zweitwohnungssteuer. Die Landkreise und die kreisfreien Städte könnten Jagdsteuer, Fischereisteuer sowie die Gaststättenerlaubnissteuer erheben. Neue kommunale Steuern müssen in Hessen nicht vom Land genehmigt werden.

«Nach Einschätzung der Landesregierung gehen die hessischen Kommunen bei der Einführung und Erhebung von Bagatellsteuern maßvoll um», erklärte der Sprecher des Innenministeriums. So werde beispielsweise die Pferdesteuer nur noch im osthessischen Kirchheim und Schlangenbad im Taunus erhoben.

Eine Sprecherin von Schwalbach am Taunus verteidigte die Einführung der Zweitwohnungssteuer, die im März beschlossen wurde. Damit erbrächten die Inhaberinnen und Inhaber einen Ausgleich dafür, dass sie die Infrastruktur der Stadt nutzten. In Schwalbach am Taunus sind den Angaben zufolge knapp 1000 Nebenwohnsitze gemeldet. «Nach den Erfahrungen anderer Kommunen wird sich dies mit Einführung der Zweitwohnungssteuer auf etwa ein Drittel reduzieren, da die Karteileichen zügig abgemeldet werden», teilte die Sprecherin mit.

«Die Höhe der zu erwartenden Steuereinnahmen ist schwierig zu schätzen», ergänzte sie. Im Haushaltsplan für 2023 seien vorsichtig rund 35.000 Euro eingeplant. «Mehreinnahmen wird es vor allem durch die zu erwartenden Ummeldungen von Nebenwohnung in Hauptwohnung geben.»

Die Zweitwohnungssteuer sei eine Empfehlung des Landesrechnungshofs gewesen, erläuterte die Sprecherin. «Denn beim kommunalen Finanzausgleich werden nur Personen mit Hauptwohnung berücksichtigt.» Zudem bekomme die Stadt nur für Einwohner mit Hauptwohnsitz Anteile aus der Einkommen- und Umsatzsteuer.