Fall aus Gießen

Streit um Alkoholausschank in Tennis-Club in nächster Runde

Muss in einer Gießener Vereinsgaststätte Alkohol ausgeschenkt werden oder reicht ein alkoholfreies Angebot? Nun beschäftigt der Fall das Oberlandesgericht in Frankfurt.

Ob das Angebot von Alkohol in der Gaststätte vereinbart war oder nicht, ist umstritten. (Symbolbild) Foto: Roland Weihrauch/dpa
Ob das Angebot von Alkohol in der Gaststätte vereinbart war oder nicht, ist umstritten. (Symbolbild)

Frankfurt/Gießen (dpa/lhe) - Der Streit um die Frage, ob in der Gaststätte eines Tennis-Clubs in Gießen Alkohol ausgeschenkt werden muss, beschäftigt an diesem Freitag das Oberlandesgericht Frankfurt (ab 9.30 Uhr). Der Club hat dem Betreiber der Vereinsgaststätte den Pachtvertrag fristlos gekündigt. Der Pächter bekam bei einem Termin vor dem Landgericht zuletzt aber Recht. Nun soll die nächste Instanz entscheiden. 

Der Pächter der Vereinsgaststätte des TC Rot-Weiß, Bayram Dalkilic, sagt, sein alkoholfreies Konzept sei dem Tennisverein bekannt gewesen. Im Pachtvertrag werde auf das Thema nicht eingegangen. Es sei auch über Alternativen gesprochen worden, etwa Getränkeautomaten auf dem Gelände aufzustellen. 

Das Ende Mai eröffnete Restaurant ist auf Gözleme spezialisiert, eine traditionelle anatolische Speise. Dalkilic sagt, er habe viel Geld in die Renovierung der Gaststätte gesteckt. Derzeit sei sie wegen Betriebsferien geschlossen. Der Streit belaste seine gesamte Familie, die auch über der Gaststätte wohne. «Wir hoffen, dass wir Recht bekommen», sagt Dalkilic mit Blick auf das juristische Verfahren. 

Newsletter

Holen Sie sich den WNOZ-Newsletter und verpassen Sie keine Nachrichten aus Ihrer Region und aller Welt.

Mit Ihrer Registrierung nehmen Sie die Datenschutzerklärung zur Kenntnis.

Club will Wahlfreiheit für Mitglieder

Clubpräsident Fred Ostermeyer erklärte auf Anfrage, das Gastrokonzept sei ohne Absprache geändert worden, dies sei Grund für die fristlose Kündigung des Vertrags. «Spieler und Gäste unseres Vereins sollen die Wahlfreiheit zwischen alkoholhaltigen und alkoholfreien Getränken haben. Das wurde dem Pächter-Ehepaar in Anwesenheit von Zeugen vor Vertragsunterzeichnung deutlich gemacht.» Weiter wolle sich der Verein nicht äußern.

Ob am Freitag tatsächlich bereits eine Entscheidung fällt, ist nach Angaben einer Sprecherin des Oberlandesgerichts unklar.