Urteil

Täter nach Angriff auf Müllsammler eingewiesen

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt, einen Mann wegen eines lebensgefährlichen Angriffs auf einen ehrenamtlichen Müllsammler dauerhaft in einer psychiatrischen Einrichtung unterzubringen, ist rechtskräftig. Das teilte das Gericht am Dienstag auf Anfrage mit. Die Schwurgerichtskammer hatte am Montag in dem Fall entschieden.

Ohne erkennbaren Grund hatte der 28-Jährige den 68-Jährigen im September 2022 in einem Park in Frankfurt-Bornheim angegriffen und mit Tritten und Schlägen zu Boden gebracht. Das Opfer erlitt eine Hirnhautentzündung und hat seit der Tat das Bewusstsein nicht wiedererlangt. Der Mann wurde vom Täter einfach liegengelassen, dieser wurde kurze Zeit später bei einem Ladendiebstahl festgenommen.

Nach der Expertise eines Sachverständigen liegt bei dem 28-Jährigen aufgrund einer schizophrenen Erkrankung eine «Gefahr für die Allgemeinheit» vor. Ein solcher Vorfall könne sich jederzeit wiederholen, hieß es. Rechtlich wertete das Gericht die Tat als versuchten Totschlag, schwere und gefährliche Körperverletzung.

Newsletter

Holen Sie sich den WNOZ-Newsletter und verpassen Sie keine Nachrichten aus Ihrer Region und aller Welt.

Mit Ihrer Registrierung nehmen Sie die Datenschutzerklärung zur Kenntnis.