Justiz

Tattoo-Regeln für Gefängnispersonal sollen gelockert werden

Sichtbare Tätowierungen sind für das Gefängnis-Personal in Hessen bislang verboten. Auch der Fachkräftemangel zwingt die Landesregierung jetzt zum Umdenken.

Für das Gefängnispersonal in hessischen Justizvollzugsanstalten sollen sichtbare Tätowierungen bald erlaubt sein. Foto: Boris Roessler/dpa
Für das Gefängnispersonal in hessischen Justizvollzugsanstalten sollen sichtbare Tätowierungen bald erlaubt sein.