Analyse Bertelsmann-Stiftung

Teilhabe-Gelder kommen kaum bei hessischen Kindern an

Viele Kinder und Jugendliche gehen bei der Unterstützung für die Freizeit trotz Anspruch leer aus. Wie die Lage in Hessen ist - und warum die Quoten so niedrig sind.

Der Teilhabebeitrag von 15 Euro kann zum Beispiel verwendet werden, um die Mitgliedschaft im Sportverein zu bezahlen. (Symbolbild) Foto: Uwe Anspach/dpa
Der Teilhabebeitrag von 15 Euro kann zum Beispiel verwendet werden, um die Mitgliedschaft im Sportverein zu bezahlen. (Symbolbild)

Gütersloh (dpa/lhe) - Der Zuschuss für das Mitmachen bei Sport und Kultur für Kinder und Jugendliche, deren Familien Grundsicherung beziehen, kommt in Hessen nur bei einem Bruchteil von ihnen an. Den monatlichen Betrag von 15 Euro zur sozialen und kulturellen Teilhabe erhalten dort nur 12,3 Prozent der 6- bis unter 15-jährigen Anspruchsberechtigten, wie eine Analyse der Bertelsmann Stiftung ergab. Damit liegt Hessen deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von 18,3 Prozent. Bei den 15- bis unter 18-Jährigen sind es sogar nur 6,3 Prozent (bundesweit: 12,1 Prozent). 

Eingeführt wurde der Teilhabebetrag vor 15 Jahren, gemeinsam mit Zuschüssen für andere Bereiche, etwa in der Schule. Die finanzielle Unterstützung für Schulbedarf von 195 Euro pro Jahr erhalten den Berechnungen zufolge in Hessen rund 79 Prozent der 6- bis unter 15-Jährigen, deren Eltern Grundsicherung bekommen.

Das gemeinsame Mittagessen nutzen hingegen rund 36 Prozent der Kinder. Bei der älteren Altersklasse sind beide Quoten deutlich niedriger: etwa jeder zweite Jugendliche erhielt den Zuschuss zum Schulbedarf, das Mittagessen nur knapp jeder zehnte. 

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Zu stark vom Wohnort abhängig

Bundesweit sei der Abruf der Hilfen bei jungen Menschen, die Sozialhilfe beziehen oder die unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen, noch geringer, hieß es in einer Mitteilung der Stiftung aus Gütersloh. Die Autoren beklagen, dass wegen mangelnder Daten bei Kindern aus Familien, die Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, nicht bekannt sei, wie viele von ihnen die Leistungen erhalten. 

Außerdem sei die Inanspruchnahme zu stark vom Wohnort der Eltern abhängig. In Schleswig-Holstein nehmen 59 Prozent der jüngeren Berechtigten die Leistungen in Anspruch, in Mecklenburg-Vorpommern 38 Prozent. In Berlin, Hamburg und Rheinland-Pfalz erreicht der Teilhabebetrag nur einen von zehn der anspruchsberechtigten jungen Menschen. 

«Die geringe Nutzung liegt nicht daran, dass die Kinder keinen Bedarf hätten. Vielmehr ist der Betrag klein und der Weg dorthin sehr aufwendig», betont Antje Funcke, Expertin der Stiftung für Familienpolitik. Unterschiedliche Bewilligungs- und Antragsverfahren, komplexe Formulare und umfangreiche Nachweispflichten erschwerten es Funcke zufolge den Eltern, die Leistungen zu beantragen. 

Die Stiftung fordert deshalb, den Zugang zu den Leistungen zu erleichtern. Gelder sollten ohne zusätzliche Anträge ausgezahlt und so auch Bürokratie abgebaut werden. Das würde auch die Kommunen in der Verwaltung entlasten. 

Bildungs- und Teilhabepaket aus dem Jahr 2011

Die damalige Bundesregierung von CDU/CSU und FDP hatte 2011 das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket eingeführt, um bei Kindern und Jugendlichen den finanziellen Bildungs- und Teilhabebedarf zu decken. Dabei geht es unter anderem um die Teilnahme an Ausflügen in der Schule und in Kitas, Schülerbeförderung, gemeinsames Mittagessen, Lernförderung, Vereinssport, Musikunterricht oder Ferienfreizeiten.