Tochter aus Kränkung ermordet - lebenslange Haft für Vater
Der Fall hatte weit über die Region hinaus für Entsetzen gesorgt: Ein achtjähriges Mädchen wird brutal getötet. Der Täter ist ihr eigener Vater - und muss für lange Zeit ins Gefängnis.
Freiburg (dpa/lsw) - Der Saal im Landgericht Freiburg ist beinahe voll besetzt. Als der Richter die lebenslange Freiheitsstrafe mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verkündet, atmen mehrere Menschen im Publikum hörbar auf. Zu Ende ging der Prozess eines Falls, der für Erschütterung und Fassungslosigkeit gesorgt hatte: Ein Vater tötete im vergangenen Oktober auf brutalste Weise seine achtjährige Tochter.
Das Urteil lautet auf Mord. Die Kammer sah zwei Mordmerkmale als erwiesen an: Heimtücke und niedrige Beweggründe. Während der Urteilsverkündung bricht der Angeklagte immer wieder in Tränen aus. Den Blick hat er quasi ununterbrochen nach unten auf die Tischplatte gerichtet. Immer wieder hält er sich die Hände vors Gesicht.
Achtjährige war arg- und wehrlos
Zu der Tat kam es im Oktober 2025 in Bollschweil (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald). Der Mann hatte an dem Tag telefonisch von seiner Ex-Partnerin verlangt, die gemeinsame Tochter zu sehen. Sie lehnte ab - die Tochter und ihr ebenfalls gemeinsamer 13-jähriger Sohn hatten einen Ausflug geplant. Die Mutter bot an, er könne die Kinder am nächsten Tag sehen. Das akzeptierte der 59-Jährige laut Gericht nicht - und fuhr gekränkt zum Haus der Ex-Partnerin.
Die Achtjährige öffnete ihm arglos die Tür. Nach einem Gerangel draußen mit der Mutter und dem Sohn schleppte der Vater das Kind in die Wohnung und verriegelte die Tür. Dort versuchte sich das Mädchen der Kammer zufolge gegen ihren Vater zu wehren und sich von ihm loszureißen, als er sie umarmte und an sich drückte. Daraufhin schlug er sie mit stumpfer Gewalt bewusstlos und tötete sie schließlich auf brutalste Weise mit einem Messer.
Nachbarn alarmierten die Polizei und versuchten vergeblich, sich Zugang zur Wohnung zu verschaffen. Ein Polizist gab Schüsse ab, um den Mann zu stoppen - da war es schon zu spät. Der Angeklagte verließ schließlich eigenständig die Wohnung und wurde festgenommen. Während des gesamten Prozesses schwieg der Mann zu den Tatvorwürfen. Seine Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.
Bestrafung für Zurückweisung der Tochter
Das Gericht sah zwei Tatmotive. Zum einen Bestrafung für die Zurückweisung seiner Tochter. Der Angeklagte habe ein übersteigertes Selbstbild und eine erhöhte Kränkbarkeit gehabt. Seine Lebensverhältnisse seien desolat gewesen - hochverschuldet, kaum Sozialkontakte, dazu ein drohender Wohnungsverlust. Seine Söhne hätten sich zum Teil bereits von ihm abgewandt. Die Tochter drohte ihm als letzte nahestehende Person zu entgleiten.
Das zweite Motiv entstand laut Kammer während der Tat: Die Tötung sollte ein Moment maximaler Aufmerksamkeit sein - erkennbar an der Interaktion mit den Nachbarn, die er während der Tat durch ein Fenster aufforderte, hinzuschauen, was er tue. Das passe zu den narzisstischen Zügen seiner Persönlichkeit.
Frage der Schuldfähigkeit
Die Frage der Schuldfähigkeit hatte das Verfahren bereits zuvor kompliziert. Ein erstes psychiatrisches Gutachten hatte Schuldunfähigkeit attestiert - der Mann leide unter anderem unter einer paranoiden Schizophrenie und Wahnvorstellungen. Das Verfahren startete deshalb zunächst als Sicherungsverfahren.
Ein zweiter Gutachter kam zu einem anderen Schluss. Die Kammer folgte ihm: Der Angeklagte sei zu keinem Zeitpunkt wahnbewegt gewesen und habe das Unrecht seiner Tat jederzeit einsehen können. Seine angeblichen Erinnerungslücken hielt das Gericht für unglaubhaft. Den Versuch, nachträglich eine Psychose geltend zu machen, wertete die Kammer als durchschautes Kalkül.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.