War es Mord?

Vater soll kleine Tochter getötet haben - Urteil erwartet

Ein achtjähriges Mädchen kommt in Bollschweil brutal zu Tode. Auf der Anklagebank im Prozess sitzt ihr eigener Vater. Das Landgericht entscheidet nun über ein Urteil.

Der Angeklagte schwieg zu den Vorwürfen. (Archivbild) Foto: Philipp von Ditfurth/dpa
Der Angeklagte schwieg zu den Vorwürfen. (Archivbild)

Freiburg (dpa/lsw) - Im Prozess um den brutalen Tod eines achtjährigen Mädchens in Bollschweil (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald) wird am Montag (14.00 Uhr) das Urteil vor dem Landgericht Freiburg erwartet. Angeklagt ist der Vater des Kindes - die Staatsanwaltschaft wirft dem 58-Jährigen vor, seine Tochter im Oktober vergangenen Jahres ermordet zu haben.

Laut Anklage hatte der Deutsche am Tattag telefonisch von seiner Ex-Frau verlangt, die gemeinsame Tochter zu sehen. Als sie ablehnte, sei er zu ihrem Haus gefahren. Die Achtjährige habe ihm arglos die Tür geöffnet, er soll sie dann zu seinem Auto gezerrt haben. Als der 13-jährige Bruder und die Mutter hinzukamen, sei der Angeklagte mit dem Mädchen zurück ins Haus gegangen und habe sich dort verbarrikadiert.

Drinnen soll er die Tochter gewürgt und ihren Kopf verletzt haben. Als Nachbarn eine Fensterscheibe einschlugen, habe er zum Messer gegriffen und das bewusstlose Mädchen getötet. Ein Polizist gab demnach noch einen Schuss auf den Mann ab, um ihn zu stoppen. Doch jede Hilfe kam zu spät. Der Angeklagte kam schließlich eigenständig aus dem Haus und ließ sich festnehmen.

Newsletter

Holen Sie sich den WNOZ-Newsletter und verpassen Sie keine Nachrichten aus Ihrer Region und aller Welt.

Mit Ihrer Registrierung nehmen Sie die Datenschutzerklärung zur Kenntnis.

Angeklagter schwieg zu Vorwürfen

Beim Prozessauftakt rang der 58-Jährige sichtlich mit der Fassung und brach mehrfach in Tränen aus. Er sprach stundenlang über sein Leben - über Schulden, sozialen Rückzug, tägliche Friedhofsbesuche und zunehmenden Cannabiskonsum. Zu den Tatvorwürfen schwieg er. Seine jüngste Tochter sei ihm «das Liebste» gewesen.

Der Fall nahm einen ungewöhnlichen Verlauf: Ein erstes psychiatrisches Gutachten hatte ergeben, dass der Mann während der Tat schuldunfähig gewesen sein soll - er leide demnach unter paranoider Schizophrenie und Wahnvorstellungen. Das Verfahren startete deshalb zunächst als Sicherungsverfahren mit dem Ziel einer Unterbringung in der forensischen Psychiatrie. 

Ein zweiter Gutachter kam jedoch zu einem anderen Schluss und verneinte die Schuldunfähigkeit - woraufhin das Verfahren in ein reguläres Strafverfahren umgewandelt wurde. Nun ist sowohl eine Haftstrafe als auch eine Unterbringung in einer forensischen Klinik möglich.