Justiz

Unfallflucht nur noch Ordnungswidrigkeit? Hessen dagegen

Bundesjustizminister Buschmann hat vorgeschlagen, Unfallfluchten bei reinen Blechschäden nicht mehr als Straftat einzustufen. Hessen hält davon nichts, zeigt sich aber für eine andere Initiative offen.

Roman Poseck (CDU), Justizminister von Hessen, spricht während eines Interviews. Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Roman Poseck (CDU), Justizminister von Hessen, spricht während eines Interviews.

Wiesbaden (dpa/lhe) - Hessens Justizminister Roman Poseck (CDU) will Fahrerfluchten nach Unfällen mit Blechschäden weiterhin als Straftat bewertet wissen. Er stellt sich damit gegen einen Vorschlag von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), wonach solche Unfallfluchten nur noch als Ordnungswidrigkeit geahndet werden sollten. Poseck kündigte am Montag in Wiesbaden eine hessische Initiative an, um das Thema bei der nächsten Justizministerkonferenz im November in Berlin zu besprechen.

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«Ich setze darauf, dass die Justizministerkonferenz an dieser Stelle eine klare Position bezieht, die den Bundesjustizminister hoffentlich veranlasst, über seinen Vorschlag noch einmal nachzudenken», sagte Poseck. «Die Unfallflucht darf nicht mit einem Parkverstoß gleichgesetzt werden. Die jährlich rund 250 000 Ermittlungsverfahren unterstreichen die hohe praktische Bedeutung.»

Delikte wie Unfallflucht gelten derzeit als Straftaten, unabhängig davon, ob Menschen verletzt wurden. Unfallbeteiligte, die sich von einem Unfallort entfernen, bevor Polizei oder der Unfallgegner da sind, werden mit einer Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Haft bestraft.

Buschmann hatte seinen Vorstoß Mitte August damit begründet, dass der Aufwand für Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte reduziert werden könnte. Als Alternative schlägt das Bundesjustizministerium eine Meldestelle vor, bei der bei Fällen ohne Verletzte digitale Meldungen mit Fotos des Schadens und ordnungsgemäßer Identifikation einzureichen sind. Der hessische Justizminister Poseck zeigte sich offen für eine Meldestelle. Die rechtliche und tatsächliche Umsetzbarkeit müsse aber sorgfältig geprüft werden.