Justiz

Justizminister für Halbierung von Ersatzfreiheitsstrafen

Roman Poseck (CDU), Justizminister von Hessen. Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Roman Poseck (CDU), Justizminister von Hessen.

Wiesbaden/Marburg (dpa/lhe) - Hessens Justizminister Roman Poseck (CDU) hat seinen Vorstoß bekräftigt, dass eine Halbierung der sogenannten Ersatzfreiheitsstrafen die Justiz deutlich entlasten könnte. Diese Haft ist für Menschen vorgesehen, die ihre Geldstrafe nicht bezahlen können oder wollen. «Ich unterstütze ausdrücklich den Vorschlag von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), Ersatzfreiheitsstrafen zu halbieren», betonte Poseck am Montag laut Mitteilung anlässlich des 70-jährigen Bestehens des Vereins Eingliederungshilfe Marburg.

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«So bleibt das Druckmittel der Ersatzfreiheitsstrafe erhalten, gleichzeitig entstehen aber Entlastungseffekte», erklärte der hessische Justizminister. Gefängnisse, aber auch Alternativen wie etwa die Angebote der Eingliederungshilfe Marburg hätten somit weniger Aufwand. Die Gerichte in Hessen verurteilten 2022 laut Justizministerium fast 28.000 Menschen zu einer Geldstrafe.

Zu den möglichen Einsparungen in hessischen Gefängnissen erklärte Poseck: «Ein Hafttag kostet fast 200 Euro. Weniger Hafttage bedeutet damit auch geringere Kosten.» Der CDU-Politiker betonte jedoch auch: «Die Berechnungen des Bundesjustizministers zu den Einspareffekten sind aber viel zu hoch und damit unrealistisch angesetzt.» Buschmann übersehe unter anderem, «dass bestimmte Aufwände auch bei einer Halbierung in gleicher Weise anfallen, zum Beispiel beim Zu- und Abgang der Gefangenen».

Die Eingliederungshilfe Marburg bietet die Vermittlung in gemeinnützige Arbeit anstelle von Ersatzfreiheitsstrafen an. Dem Justizministerium zufolge kümmern sich im Rahmen des landesweiten Projekts «Auftrag ohne Antrag» Organisationen in allen neun hessischen Landgerichtsbezirken um diese Alternative. Ihr Ziel ist die Resozialisierung straffällig gewordener Menschen.

Zugleich sprach sich Landesjustizminister Poseck gegen einen völligen Verzicht auf Ersatzfreiheitsstrafen aus, denn dann «würden Geldstrafen abgewertet und an Durchsetzungskraft verlieren». Eine Reform auf diesem Gebiet würde bundesweit greifen. Poseck hatte sich im vergangenen Jahr auch schon dafür ausgesprochen, das Fahren ohne Fahrschein in öffentlichen Verkehrsmitteln nicht mehr unter das Strafrecht zu stellen, wenn es sich um Ersttäter handele.