Revision zurückgenommen

Urteil im «Raser-Prozess» rechtskräftig

Für zwei junge Männer endet eine Autofahrt mit dem Tod. Der Richterspruch aus der anschließenden Gerichtsverhandlung ist nun gültig.

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil der 4. Strafkammer ist dem Landgericht Landau zufolge zurückgenommen worden. (Archivbild) Foto: Uwe Anspach/dpa
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil der 4. Strafkammer ist dem Landgericht Landau zufolge zurückgenommen worden. (Archivbild)

Landau/Pfalz (dpa) - Drei Monate nach dem Urteil im sogenannten Raser-Prozess um den Tod zwei junger Männer ist das Urteil des Landgerichts Landau rechtskräftig. Die Revision des Angeklagten, der zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt worden war, wurde zurückgenommen, wie ein Justizsprecher in der pfälzischen Stadt mitteilte.

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Hintergrund ist ein Unfall, der sich im Juli 2019 zwischen Lampertheim (Hessen) und Mannheim-Sandhofen (Baden-Württemberg) ereignet hatte. Das Gericht hatte geurteilt, dass der Fahrer aus Bobenheim-Roxheim (Rhein-Pfalz-Kreis) durch rücksichtsloses und gefährliches Überholverhalten bei Aquaplaning mit weit überhöhter Geschwindigkeit den Unfall verschuldet hatte. Dabei waren zwei Mitfahrer getötet und zwei weitere Mitfahrer schwer verletzt worden.

Das Gericht hatte den Angeklagten Ende November der fahrlässigen Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung und vorsätzlichem verbotenem Straßenrennen schuldig gesprochen. Da der Mann zur Tatzeit 19 Jahre alt war, kam es zur Anwendung von Jugendstrafrecht.