Bundesgerichtshof

Urteil zu «NSU 2.0»-Drohschreiben rechtskräftig

Mit Drohungen hat der Angeklagte Todesangst verbreitet. Das Frankfurter Landgericht verurteilte ihn zu fast sechs Jahren Haft. Anderthalb Jahre später ist das Urteil rechtskräftig.

Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug Bundesgerichtshof. Foto: Uli Deck/dpa
Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug Bundesgerichtshof.