Rechtsextremismus

Verfassungsschutz rechnet 50 Menschen in AfD-Jugend zu

Auf einem AfD-Parteitag hängt ein Plakat mit dem Schriftzug «Alternative für Deutschland». Foto: Stefan Sauer/dpa/Archivbild
Auf einem AfD-Parteitag hängt ein Plakat mit dem Schriftzug «Alternative für Deutschland».

Wiesbaden (dpa/lhe) - Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) geht aktuell bei der AfD-Jugendorganisation «Junge Alternative» in Hessen von einem Potenzial von 50 Menschen aus. «Die JA Hessen vertritt in ihrer Programmatik eine völkisch-rassistische Ideologie und ist aufgrund ihres Weltbilds und personeller Überschneidungen fest in die rechtsextremistische Szene in Hessen integriert», teilte die Behörde auf dpa-Anfrage in Wiesbaden am Donnerstag mit. Der hessische Landesverband der «Jungen Alternative» (JA) ist seit Ende Januar 2019 Beobachtungsobjekt des LfV Hessen.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hatte am Mittwoch erklärt, dass die Jugendorganisation der AfD vom deutschen Verfassungsschutz künftig als gesichert rechtsextremistische Bestrebung beobachtet werde. Zuvor war sie vom Bundesamt als rechtsextremistischer Verdachtsfall bearbeitet worden.

Die JA Hessen verfolge Bestrebungen, die sich gegen wesentliche Schutzgüter der freiheitlichen demokratischen Grundordnung richteten, teilte das LfV mit. Die Behörde beobachte die Organisation, werte Informationen aus und übermittele sie an das BfV. «Somit ist der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel bei der Bearbeitung der Organisation innerhalb des gesetzlich festgelegten Rahmens zulässig», teilte das Landesamt mit. Diese gelte unverändert auch nach der jüngsten Entscheidung des BfV.

Die JA Hessen pflege ein «gemäßigtes, sozusagen bürgerliches Image» und versuche auf diese Weise, eine Anschlussfähigkeit ihrer rechtsextremistischen Ideologie an demokratische Teile der Gesellschaft zu erreichen, erläuterte der Landesverfassungsschutz. Die JA Hessen propagiere allerdings einen «ethnisch homogenen Volksbegriff, der mit der Würde des Menschen als dem obersten Wert der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht vereinbar ist».