Vor Zug geführt

Vierjährige sollte sterben: Urteil gegen Mutter erwartet

Eine Mutter soll ihre vierjährige Tochter auf Bahngleise geführt haben - direkt vor einen herannahenden Zug. Sie steht wegen versuchten Mordes vor Gericht. Nun wird das Urteil erwartet.

Der Prozess neigt sich dem Ende zu. (Archivbild) Foto: Aleksandra Bakmaz/dpa
Der Prozess neigt sich dem Ende zu. (Archivbild)

Ravensburg (dpa/lsw) - Im Prozess gegen eine Mutter wegen versuchten Mordes an ihrer Tochter wird am Mittwoch (ab 8.30 Uhr) vor dem Landgericht Ravensburg das Urteil erwartet. Die Staatsanwaltschaft wirft der 34-Jährigen vor, im Februar gemeinsam mit ihrer damals vier Jahre alten Tochter auf den Gleisen eines Bahnübergangs in Friedrichshafen auf einen herannahenden Zug gewartet zu haben.

Ein Zeuge hatte die Mutter und das Kind noch rechtzeitig von den Gleisen weggezogen. Nach seiner Aussage habe nur ein Schritt gefehlt, dann wäre es zu einem Zusammenstoß mit dem Zug gekommen. Die Frau habe sich gegen seine Hilfe gewehrt und noch versucht, in Richtung Gleise zu gelangen.

Die Angeklagte hatte vor Gericht erklärt, sie habe damals Stimmen gehört, die ihr befohlen hätten, stehen zu bleiben und sich das Leben zu nehmen. Sie habe sich in einem psychischen Ausnahmezustand befunden und «wie im Nebel» gehandelt. Die Frau, die aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet war, bedauerte die Tat und sagte, sie würde sie rückgängig machen, wenn sie könnte.

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Die Staatsanwaltschaft wirft ihr versuchten Mord an ihrer Tochter vor. Sie habe die Wehrlosigkeit des vierjährigen Kindes bewusst ausgenutzt. Zudem muss sie sich wegen eines versuchten gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr sowie wegen eines weiteren Vorfalls in Friedrichshafen verantworten, bei dem sie einen Mann und eine Frau angegriffen und sich anschließend gegen Polizeibeamte gewehrt haben soll.

Neben einer Verurteilung steht auch die Unterbringung der Frau in einem psychiatrischen Krankenhaus im Raum. Die Angeklagte befindet sich derzeit in der Psychiatrie. Die Tochter lebt nach Angaben des Gerichts in einer Pflegefamilie.