Ermittlungen

Vorwürfe gegen Polizei-Inspekteur teilweise eingestellt

Das Wappen der Polizei Baden-Württemberg ist auf der Uniform einer Polizeibeamtin zu sehen. Foto: Silas Stein/dpa/Archivbild
Das Wappen der Polizei Baden-Württemberg ist auf der Uniform einer Polizeibeamtin zu sehen.

Stuttgart (dpa/lsw) - Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat einen Teil der Ermittlungen gegen den vom Dienst suspendierten Inspekteur, der wegen sexueller Nötigung einer Beamtin angeklagt ist, zurecht eingestellt. Eine Beschwerde der Kriminalbeamtin dagegen blieb erfolglos, wie ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.

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Dabei geht es um das Telefonat, das der ranghöchste Polizist und die Hauptkommissarin nach dem Abend geführt hatten, an dem es zu einer sexuellen Nötigung gekommen sein soll. Mit Blick darauf hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart keinen hinreichenden Tatverdacht auf sexuelle Nötigung gesehen und das Verfahren daher eingestellt. Der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft sagte, die getätigten Äußerungen in dem Skype-Telefonat überschritten noch nicht die Grenze der Strafbarkeit in dem Maße, wie es für eine Anklage erforderlich wäre.

Der mutmaßliche Sex-Skandal gegen den vom Dienst freigestellten obersten Polizisten des Landes wird vom 21. April an vor dem Landgericht Stuttgart verhandelt. Den Ermittlungen zufolge soll er in Stuttgart eine Polizeibeamtin sexuell belästigt haben - im Gegenzug für Karrierevorteile. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm nach früheren Angaben vor, «hierbei bewusst ausgenutzt zu haben, dass er aufgrund seiner beruflichen Stellung in der Lage war, der Polizeibeamtin im Falle des Widerstands erhebliche berufliche Nachteile zu bereiten».

Sein Anwalt, Jens Rabe, hatte angekündigt, für einen Freispruch zu kämpfen. Es sei bedauerlich, dass die Staatsanwaltschaft bei dieser Beweissituation überhaupt Anklage erhoben habe.

Auch Innenminister Thomas Strobl (CDU) steht wegen der Sache seit längerem unter Druck - er hatte nach eigenen Angaben ein Schreiben des Anwalts des Inspekteurs an einen Journalisten weitergereicht. Ein Untersuchungsausschuss im Landtag beleuchtet sexuelle Belästigung bei der Polizei sowie die Beförderungspraxis und die Handlungen Strobls.