Warum auch immer wieder Kinder mit E-Scootern verunglücken
Auch Kinder sind immer wieder in E-Scooter-Unfälle verwickelt – obwohl sie noch gar nicht fahren dürfen. Warum das Risiko oft unterschätzt wird und welche Regeln gelten.
Frankfurt/Berlin (dpa/lhe) - Unfälle mit E-Scootern häufen sich in Hessen - und immer wieder werden dabei auch Kinder schwer verletzt oder sogar getötet, obwohl sie noch gar nicht mit den Rollern unterwegs sein dürfen. So starb vor wenigen Wochen ein 13 Jahre alter E-Scooter-Fahrer nach einem Unfall mit einem Auto in Wiesbaden-Nordenstadt, und erst vor wenigen Tagen wurde in Babenhausen ein erst sechs Jahre alter Junge auf einem E-Scooter von einem Auto angefahren und schwer verletzt.
Genutzt werden dürfen die Fahrzeuge erst ab einem Mindestalter von 14 Jahren. Wie kommt es, dass immer wieder Kinder Zugriff auf die Fahrzeuge haben, obwohl für diese Versicherungspflicht besteht und noch eine Reihe weiterer Vorschriften gelten?
E-Scooter als «Spaßgeräte»
«Es scheint viel Unwissen zu bestehen», erklärt die Leiterin der Unfallforschung der Versicherer, Kirstin Zeidler. «Viele missinterpretieren E-Scooter als Spaßgerät statt als Kraftfahrzeug, das mit Regeln verbunden ist.» Auch hätten die Scooter eine andere Fahrdynamik, anderes Handling und andere Regeln als ein Fahrrad. «Bremsen, Ausweichen etc. wollen geübt sein. Zumal Kinder wichtige Verkehrskompetenzen erst im Laufe ihres Heranwachsens entwickeln», so Zeidler.
Polizei warnt vor «Kinder-E-Scootern»
Erst kürzlich hatte beispielsweise die Polizei im nordrhein-westfälischen Kreis Lippe vor der Nutzung sogenannter Kinder-E-Scooter gewarnt, die sich «wachsender Beliebtheit» erfreuten. «Doch diese Fahrzeuge sind für den öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen, also auch nicht auf Rad- oder Gehwegen», hieß es in einer Mitteilung. Vielen Eltern ist demnach nicht bewusst, dass diese Modelle:
- keine allgemeine Betriebserlaubnis besitzen,
- über keine ausreichende Ausstattung wie etwa Beleuchtung verfügen und
- keinen Versicherungsschutz haben.
Forderung nach besserer Verkehrsbildung
Nötig sei mehr Verkehrsausbildung, etwa in den Schulen oder in der Freizeit, um Regeln zu vermitteln und das Fahren mit dem Scooter zu trainieren, meint Zeidler. Auch Jugendliche sollten ihrer Entwicklung entsprechend befähigt werden, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen - «egal ob auf dem Rad oder E-Scooter».
Keine genauen Zahlen zu E-Scooter-Unfällen von Kindern
Wie viele Kinder bis einschließlich 13 Jahren genau mit E-Scootern verunglücken, dazu liegen nach den Worten der Expertin keine Zahlen vor. Die amtliche Statistik erfasse nur ganze Altersgruppen - in diesem Fall die 10- bis einschließlich 14-Jährigen. «Aber nach unserer Einschätzung verunglücken gemessen am gesamten Unfallgeschehen vergleichsweise selten Kinder auf einem E-Scooter, die diesen noch nicht fahren dürfen.» Am häufigsten seien 15- bis 17-Jährige von Unfällen betroffen.
Ausleihe teils auch unter 18 Jahren möglich
Mit rund 80 Prozent seien die weitaus meisten der Scooter in privater Hand, der Rest seien Leih-Scooter. «Verleiher vermieten die Scooter in der Regel erst ab 18 Jahren, wobei das Alter der Nutzer meines Wissens nicht überprüft wird», erklärte Zeidler. Manche Jugendliche verfügten auch unter 18 Jahren über Kreditkarten und könnten die Fahrzeuge damit teils ausleihen.
Mehr Pflichten für Verleiher
Die Leihscooter-Anbieter sehe man «durchaus in der Pflicht, stärker auf regelgerechtes Fahren hinzuwirken, etwa dass das Mindestalter eingehalten, nicht zu zweit und nicht alkoholisiert gefahren wird», erklärte Zeidler. Bei der Leihe sollten die Nutzer aktiv und ausreichend klar über geltende Regeln informiert werden. Fahrten mit Doppelbelegungen ließen sich technisch verhindern und Alkoholfahrten durch sensible Reaktionstests erschweren.
Mehr Kontrollen nötig, aber schwer umsetzbar
Generell seien mit Blick auf E-Scooter auch mehr Polizeikontrollen nötig - etwa mit Blick auf das verbotene Fahren auf dem Gehweg oder zu mehreren Menschen auf einem Scooter, aber auch Alkohol- und Drogenkontrollen. «Um das personell neben vielen anderen Aufgaben leisten zu können, müssen Polizeien und Ordnungsämter personell ausreichend ausgestattet sein, was vielerorts schwierig ist.» Die Altersgrenze sei in der Praxis zudem schwer zu prüfen, da erst ab 16 Jahren in Deutschland die Ausweispflicht gelte.