Ermittlungen

Zu Unrecht Darlehen vergeben? Ermittlungen zu Kreissparkasse

Acht Stunden lang führen Ermittler eine Durchsuchung bei der Kreissparkasse Weilburg durch. Hintergrund der Aktion war das Finanzdebakel in Löhnberg.

Acht Stunden lang durchsuchten zehn Ermittler die Kreissparkasse Weilburg. Foto: Sascha Ditscher/dpa
Acht Stunden lang durchsuchten zehn Ermittler die Kreissparkasse Weilburg.

Weilburg/Löhnberg (dpa/lhe) - Nach einer Durchsuchung bei der Kreissparkasse Weilburg hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt Details zu der Aktion und den Hintergründen bekanntgegeben. Anlass für die Maßnahmen sei der Vorwurf, dass Mitarbeitende der Kreissparkasse zu Unrecht Darlehen an eine inzwischen insolvente Firma ausgegeben haben könnten, teilte die Behörde mit. Die Vorwürfe ergaben sich demnach aus Ermittlungen rund um einen ehemaligen Kommunalpolitiker wegen des Verdachts der Untreue. 

Den Angaben zufolge dauerte die Durchsuchung unter Federführung der Staatsanwaltschaft Frankfurt und Beteiligung des Polizeipräsidiums Westhessen etwa acht Stunden. Der Aktion habe ein Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Frankfurt zugrunde gelegen. Rund zehn Ermittlungsbeamte seien beteiligt gewesen. Die Kreissparkasse habe sich kooperativ gezeigt. 

Das Geldinstitut hatte sich auf Anfrage nicht zu der Maßnahme geäußert. Weitere Angaben - wie etwa zu der Anzahl der Beschuldigten und zur Höhe eines Schadens - würden derzeit nicht gemacht, hieß es von der Staatsanwaltschaft.

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Die Gemeinde häufte über Jahre hinweg Schulden an. Foto: Sascha Ditscher/dpa
Die Gemeinde häufte über Jahre hinweg Schulden an.

Löhnberg im Landkreis Limburg-Weilburg hatte über Jahre Schulden angehäuft. In diesem Zusammenhang gab es auch Durchsuchungen. Nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft Frankfurt soll die Gemeinde dem Regierungspräsidium (RP) Gießen gegenüber erklärt haben, es lägen prüffähige Jahresabschlüsse beim Rechnungsprüfungsamt. 

Aus diesen vermeintlichen Jahresabschlüssen seien Zahlen übermittelt worden, die das RP zur Prüfgrundlage für seine Haushaltsgenehmigung gemacht habe, hatte die Staatsanwaltschaft erklärt. Tatsächlich sollen dem Rechnungsprüfungsamt jedoch keine prüffähigen Jahresabschlüsse vorgelegen haben.