Weinheim/Mannheim

Maskenprozess: Eine zeitliche Übersicht

Mittlerweile ist das Urteil im Weinheimer Maskenprozess gefallen. Aber was genau ist nochmal wann passiert?

Der Maskenprozess zieht sich. Unser zeitlicher Überblick soll Klarheit schaffen. Foto: Christoph Blüthner
Der Maskenprozess zieht sich. Unser zeitlicher Überblick soll Klarheit schaffen.

Seit über einem Jahr zieht sich der Maskenprozess der Weinheimer Ärztin. Dabei den Überblick zu behalten, kann schwierig sein. Die folgende Übersicht der vergangenen Monate bringt Sie direkt zu den passenden Artikeln und schafft Klarheit.

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Dezember 2022 - Erster Verhandlungstag

Der erste Verhandlungstag im sogenannten Maskenprozess findet statt. Eine in Weinheim niedergelassene Ärztin hatte zwischen Mai 2020 und Januar 2021 auf Zuruf mehr als 4000 Maskenatteste ausgestellt - ohne vorherige Untersuchung der Patienten.

Anfang Januar 2023 - Verurteilung

Anfang Januar wurde die Weinheimer Ärztin vom Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Zudem wurde ein dreijähriges Berufsverbot ausgesprochen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig und es werden bereits weitere Verhandlungen im Mannheimer Amtsgericht im Zusammenhang mit den Maskenattesten der Ärztin angekündigt.

7. November 2023 - Prozessauftakt im Berufungsverfahren

Die Berufungsverhandlungen gegen die Ärztin am Landgericht Mannheim beginnen. Bereits am 14. Februar 2023 wurde die Rechtskraft des Urteils von Anfang Januar aufgehoben, nachdem Beschwerde sowohl von der Staatsanwaltschaft als auch der Verteidigung eingereicht wurde. Die Staatsanwaltschaft will ein höheres Straßmaß erreichen, während die Verteidigung den Freispruch fordert.

16. November 2023 - Attest oder Gesundheitszeugnis?

Im Maskenprozess um die Weinheimer Ärztin stellt sich am dritten Tag die nächste Frage: Attest oder Gesundheitszeugnis? Die Auslegung des Begriffs könnte den Ausgang entscheiden. Nach den vorsorglich geplanten weiteren acht Verhandlungstagen bis Ende Februar verkündet der Vorsitzende Richter Christian Hirsch, dass aus Sicht der Kammer die Beweisaufnahme abgeschlossen sei. Weitere Beweisanträge der Verteidigung könnten aber noch eingereicht werden.

23. November 2023 - Verfahren gegen Bürohilfe eingestellt

Bereits am dritten Tag hatte es sich angekündigt, nun steht es fest: Nachdem die Bürohilfe der Ärztin in erster Instanz anfänglich wegen Beihilfe zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, wird das Verfahren gegen sie nun auch mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft "wegen geringer Schuld" eingestellt. Zudem sind unter anderem ein weiterer Befangenheitsantrag gegen eine Schöffin sowie eine Beschwerde gegen die bestehenden Sicherheitsvorkehrungen für den Prozess Thema an diesem Tag.

11. Dezember 2023 - Weitere Beweisanträge der Verteidigung

Aus Sicht des Gerichts könnte an dieser Stelle die Beweisaufnahme abgeschlossen werden. Doch die Verteidigung will weitere Zeugen laden. Die Oberstaatsanwältin sieht dafür hingegen keine Notwendigkeit.

30. Dezember 2023 - Ende der Beweisaufnahme zeichnet sich ab

Beim Maskenprozess gegen die Weinheimer Ärztin zeichnet sich ein Ende der Beweisaufnahme ab. Am siebten Tag der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Mannheim stellt die Verteidigung allerdings noch einmal etliche Beweisanträge sowie erneut zwei Befangenheitsanträge gegen die Kammer.

19. Januar 2024 - Verfahrens-Hickhack geht weiter

Auch nach dem achten Tag im Maskenprozess gegen die Weinheimer Ärztin ist noch kein Ende der Berufungsverhandlung in Sicht. Der Verhandlungstag war wieder durch Beweisanträge der Verteidigung und deren Ablehnung durch das Gericht bestimmt. Sämtliche Beweisanträge der Verteidigung wurden schon seit dem dritten Verhandlungstag abgelehnt. Darunter auch die beantragte Ladung von drei Sachverständigen. Nach Auffassung der Verteidigung hätten diese aufzeigen können, dass die laut Corona-Verordnung im Tatzeitraum zulässigen Alltagsmasken aus Stoff das Ansteckungsrisiko gar nicht reduzieren konnten, dass als PDF-Dateien per E-Mail verschickte Atteste keine Originalurkunden seien und jederzeit manipuliert werden könnten, oder dass der Wortlaut der Atteste linguistisch nur eine "Meinungsäußerung" und eben kein Gesundheitszeugnis gewesen sei.

24. Januar 2024 - Staatsanwalt fordert 4 Jahre Haft

Mit dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft hat die entscheidende Phase begonnen. Nachdem das Gericht weitere Beweisanträge der Verteidigung verworfen hatte, beantragt Staatsanwalt Felix Steinmetz eine Haftstraße von vier Jahren für die mittlerweile 60-jährige Ärztin. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft habe sie damit "unrichtige Gesundheitszeugnisse" im Sinne des § 278 (alte Fassung) des Strafgesetzbuches (StGB) ausgestellt, die auch zur Vorlage bei Behörden bestimmt gewesen seien. Die Staatsanwaltschaft erklärt auf Nachfrage, dass zusätzlich ein einjähriges Berufsverbot und die Einziehung von mehr als 28 000 Euro beantragt worden seien. Die Verteidigung fordert weiterhin einen Freispruch.

08. Februar 2024 - Prozess kurz vor der Entscheidung

Es wird ein Schreiben der angeklagten Ärztin verlesen, indem sie betont, nach besten Wissen und Gewissen als verantwortungsvolle Ärztin gehandelt zu haben, um Schaden von ihren Patienten abzuwenden. Die Verteidiger fordern in ihren Plädoyers den Freispruch und sind überzeugt, dass bereits "mangelhafte Ermittlungen" und "oberflächliche Beweisaufnahme des Gerichts" zu einer Einstellung des Verfahrens hätten führen müssen.

20. Februar 2024 - Urteil im Maskenprozess ist gefallen

Das Landgericht Mannheim verkündet sein Urteil: Die Ärztin erwartet eine zweijährige Bewährungsstrafe. Zudem wird sie zu einer Zahlung von 18 000 Euro an den Bezirksverein für soziale Rechtspflege in Mannheim verpflichtet. Auch das Geld, das die Ärztin mit dem Ausstellen der Atteste eingenommen hatte - rund 28 000 Euro - wird eingezogen. Damit fällt die Strafe im Vergleich zur Verurteilung in erster Instanz milder aus. Trotzdem ist eine Revision noch möglich und wahrscheinlich.

23. Februar 2024 - Revision

Wie bereits vermutet, wird die Weinheimer Ärztin das gefällte Urteil anfechten. Als letztes Rechtsmittel ist dabei nur noch die Revision möglich. Das Urteil wird somit nicht mehr inhaltlich, sondern ausschließlich auf Rechtsfehler untersucht. Der Rechtsanwalt führt zahlreiche Gründe an, warum die Verteidigung diesen Weg einschlägt. Die Staatsanwaltschaft prüft nach eigenen Angaben noch, ob sie auch Revision einlegt.