Weinheim

Maskenprozess gegen Weinheimer Ärztin kurz vor der Entscheidung

Am Donnerstag hat die Verteidigung ihre Plädoyers bei der Berufungsverhandlung am Landgericht Mannheim gehalten. Wir fassen zusammen, was sie fordert und wie es jetzt voraussichtlich weitergeht.

Auf großes Zuschauerinteresse stießen am Donnerstag beim Maskenprozess die Plädoyers der Verteidigung am Landgericht Mannheim (Symbolbild). Foto: Thomas Rittelmann
Auf großes Zuschauerinteresse stießen am Donnerstag beim Maskenprozess die Plädoyers der Verteidigung am Landgericht Mannheim (Symbolbild).

Dass beim Maskenprozess gegen eine Ärztin aus Weinheim das Zuschauerinteresse bei den Plädoyers der Verteidigung deutlich ansteigen würde, hatten Beobachter erwartet. Gut 80 Personen warteten am Donnerstag vor der Sicherheitskontrolle auf Einlass. Doch das Landgericht hatte die Fortsetzung der Berufungsverhandlung diesmal in Saal 2 angesetzt, der nur knapp 30 Zuschauerplätze bietet. Die Empörung war groß.

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Schreiben der Angeklagten

Doch die Gerichtsverwaltung fand schließlich eine Lösung. Das Verfahren wurde in Saal 1 verlegt, der genug Platz für alle bot. Erst mit einstündiger Verspätung konnte der Vorsitzende Richter Dr. Christian Hirsch die Verhandlung eröffnen. Angesichts immer neuer Beweis- und Befangenheitsanträge der Verteidigung überraschte es nicht, dass er zunächst vorsorglich vier weitere Verhandlungstage festlegte. Ferner verlas er ein Schreiben der angeklagten Ärztin, der von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt wird, zwischen Mai 2020 und Januar 2021 mehr als 4300 Maskenatteste ohne vorherige Untersuchung der Patienten „auf Zuruf“ ausgestellt zu haben. Die Staatsanwaltschaft sieht darin den Tatbestand des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse als erfüllt an. In dem Schreiben betonte die 60-jährige Angeklagte, nach besten Wissen und Gewissen als verantwortungsvolle Ärztin gehandelt zu haben, um Schaden von ihren Patienten abzuwenden.

Gutachten der Verteidigung

Dass für eine Befreiung von der Maskenpflicht keine körperliche Untersuchung der Patienten erforderlich gewesen sei, versuchte die Verteidigung im Anschluss mit einem neuen Beweisantrag zu untermauern. Sie hatte dazu bei Dr. Kai Kisielinski ein Gutachten in Auftrag gegeben, das sie in den folgenden zwei Stunden verlas. Der Tenor: Einerseits mangele es den Masken an der Effizienz, Viren abzuhalten. Andererseits wären die möglichen negativen Auswirkungen des Maskentragens – von Atembeschwerden, über Übelkeit und Schwindel bis zu Stress- und Angstzuständen – bereits zum Zeitpunkt, als die Angeklagte die Atteste ausstellte, vielfach belegt gewesen.

Freispruch gefordert

In ihren Plädoyers griffen die Verteidiger Holger Willanzheimer, Ivan Künnemann und Sven Lausen diesen Aspekt natürlich auch noch einmal auf. Aus ihrer Sicht müsse die Angeklagte freigesprochen werden.

Sowohl die mangelhaften Ermittlungen der Staatsanwaltschaft als auch die oberflächliche Beweisaufnahme des Gerichtes hätten nach ihrer Überzeugung bereits zu einer Einstellung des Verfahrens führen müssen. Die Atteste seien zudem keine Gesundheitszeugnisse im Sinne des Gesetzes gewesen, da diese keine Diagnose enthalten und nicht explizit zur Vorlage bei Behörden ausgestellt worden seien. Außerdem fehle es am Vorsatz der Angeklagten, wissentlich ein unrichtiges Gesundheitszeugnis auszustellen.

Urteil am 20. Februar erwartet

Die Staatsanwaltschaft sieht das komplett anders. Sie hat vergangene Woche in ihrem Plädoyer eine vierjährige Haftstrafe für die Angeklagte gefordert. Es wird erwartet, dass das Gericht bereits beim nächsten Verhandlungstermin am 20. Februar sein Urteil verkündet.