Foto: Gabriel Schwab
Weinheim

Nach Schuss am Schlosspark: Mutmaßlicher Täter womöglich Gefahr für die Öffentlichkeit

Nachdem ein 35-Jähriger Polizisten mit dem Messer attackiert hatte, schoss ihm ein Ordnungshüter in den Bauch. Der mutmaßliche Täter soll unter paranoiden Schizophrenie leiden. Im Landgericht wird nun geklärt, ob er eine Gefahr für die Öffentlichkeit ist und auf unbestimmte Zeit in eine Psychiatrie kommt.

Der 35-jährige Aaron K., der im Februar dieses Jahres mit einem Messer auf einen Polizisten losgegangen sein soll, könnte zum Tatzeitpunkt schuldunfähig gewesen sein. Der deutsche Staatsbürger, der bei dem Einsatz von einem Ordnungshüter niedergeschossen worden war, ist derzeit in einer Psychiatrie untergebracht. Laut Anklagevorwurf leidet K. an einer paranoiden Schizophrenie. Ab Montag, 13. November, wird im Landgericht darüber verhandelt, ob der 35-Jährige weiterhin in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird. Eine solche Unterbringung nach Paragraf 63 des Strafgesetzbuches ist zeitlich nicht befristet und kann deutlich länger gehen als eine Haftstrafe.

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Foto: Gabriel Schwab

Montag, 20. Februar, 16.30 Uhr: Ein Knall hallte aus der Richtung des Exotenwalds durch den Schlosspark. Nur wenige Momente später rannten Menschen, darunter Eltern mit Kindern, davon. Vor dem Schuss war es auf dem Calisthenics-Pfad unterhalb des großen Spielplatzes zum Streit zwischen zwei Männern gekommen. Laut Anklagevorwurf soll Aaron K. versucht haben, seinen Kontrahenten, der auf dem Trainingsplatz gerade mit seinen Übungen beginnen wollte, ohne ersichtlichen Grund anzugreifen.

Ordnungshüter zückt die Waffe

Das Opfer konnte fliehen. Eine besorgte Zeugin hatte zwischenzeitlich die Polizei gerufen. Wenig später rückten zwei Beamte an. Ihre Ansprachen blieben wirkungslos. Auch das Pfefferspray, das zum Einsatz gekommen war, setzte den damals 34-Jährigen nicht außer Gefecht, sondern entfachten seine Angriffslust. „Vielmehr“, so der Anklagevorwurf weiter, „soll der Beschuldigte ein Messer mit einer Klinge von circa sechs Zentimetern Länge gezogen und damit die Polizeibeamten angegriffen haben.“ Ein Beamter begann, mit der Dienstwaffe zu drohen. Erfolglos. Der Polizist schoss – und traf Aaron K. in den Bauch. Der musste sofort ins Krankenhaus und notoperiert werden.

Foto: Gabriel Schwab

Nach dem Vorfall am 20. Februar waren zahlreiche Polizisten im Schlosspark, vernahmen ganze Besuchergruppen als Zeugen. Denn mehr als ein Dutzend Kinder und Eltern erlebten den Vorfall hautnah mit. „Viele Kinder sind traumatisiert“, sagte ein Beamter aus dem Weinheimer Revier im Vorbeigehen, als er vom Tatort kam. Eine Frau, die erst vor Kurzem das schreckliche Erdbeben in der Türkei überlebt hatte, reagierte geistesgegenwärtig. „Meine Kinder habe ich schnell nach Hause gebracht“, sagte sie, bevor sie mit den anderen Eltern ins nahe gelegene Weinheimer Rathaus begleitet wurde.

„Es war schon alles sehr traumatisch für mich und meine Tochter“, erzählt die Mutter, die die Polizei gerufen hatte, unserer Zeitung, „und wir werden da noch einige Zeit dran zu arbeiten haben.“

LKA übernimmt Ermittlungen

Später rückten auch noch Spurensicherung und Landeskriminalamt (LKA) an, das die weiteren Ermittlungen übernommen hat. Das ist üblich, wenn ein Polizist seine Dienstwaffe gebraucht, wie Polizeisprecher Patrick Knapp damals erklärte.

Das LKA erläuterte am Tag nach dem Vorfall, dass die Eltern und Kinder durch den Einsatz und die Schussabgabe nicht gefährdet gewesen waren – so zumindest der damalige Stand der Ermittlungen. Der Polizist, der den Schuss abgegeben hatte, befand sich im Anschluss weiterhin im aktiven Dienst: „Eine Freistellung aus dienstrechtlichen Gründen ist derzeit nicht gegeben“, so LKA-Sprecher Jürgen Glodek im Februar gegenüber den WN.

Mehrfach aufgefallen

Dr. Marc Schreiner, Erster Staatsanwalt der Mannheimer Behörde, erklärte auf WN-Anfrage Anfang März, dass K. mehrfach strafrechtlich aufgefallen war – unter anderem wegen Körperverletzungs- und Eigentumsdelikten. Nach seinem stationären Krankenhausaufenthalt wurde der 35-Jährige in die Psychiatrie gebracht.

Im Mannheimer Landgericht soll nun die Frage geklärt werden, ob Aaron K. weiterhin in einer Psychiatrie untergebracht werden muss. Dies setzt laut Paragraf 63 des Strafgesetzbuches voraus, dass die Schuldunfähigkeit oder zumindest verminderte Schuldfähigkeit des 35-Jährigen zum Tatzeitpunkt nachgewiesen wird. Außerdem wird eine sogenannte Gefährlichkeitsprognose erstellt. Kommt das Gericht zu der Überzeugung, dass Aaron K. eine Gefahr für die Öffentlichkeit ist, kann damit die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik begründet werden.