Weinheim/Mannheim

Landgericht Mannheim: Prozessauftakt nach Schuss am Weinheimer Schlosspark

Der Fall Aaron K., der wegen versuchter Körperverletzung vor Gericht steht, hat am Montagmorgen am Landgericht Mannheim begonnen. Der 35-jährige Weinheimer könnte auf unbefristete Zeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden.

Unmittelbar nach der mutmaßlichen Tat nahm die Spurensicherung des LKA die Ermittlungen auf. Foto: Thomas Rittelmann
Unmittelbar nach der mutmaßlichen Tat nahm die Spurensicherung des LKA die Ermittlungen auf.

Der Prozess gegen Aaron K., dem versuchte Körperverletzung zur Last gelegt wird, hat am Montagmorgen am Landgericht Mannheim begonnen. Dort wird geklärt, ob der 35-jährige Weinheimer auf unbefristete Zeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird.

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Ruhiger Eindruck

Laut Anklagevorwurf soll er unter paranoider Schizophrenie leiden. Der Polizeieinsatz, den K. im Februar auf dem Calisthenics-Pfad nahe dem Schlosspark auslöste, hatte in der Zweiburgenstadt große Aufmerksamkeit erregt. Ein Ordnungshüter sah sich damals gezwungen, von seiner Waffe Gebrauch zu machen, als K. ihn mit dem Messer angegriffen haben soll. Er schoss dem Angeklagten in den Bauch. Neben den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ermittelte auch das baden-württembergische Landeskriminalamt dienstintern.

Foto: Gabriel Schwab

Aaron K., der sich bereits zum jetzigen Zeitpunkt in einer Psychiatrie befindet, machte einen äußerlich ruhigen Eindruck, als er mit seinem Rechtsanwalt vor dem Landgericht erschien. Aussehen und Körpersprache des 35-Jährigen würden mitnichten darauf schließen lassen, dass er in der Lage wäre, Polizisten mit einer Klinge zu attackieren. Zumindest unter normalen Umständen: So soll sich K. zum Zeitpunkt der Tat in einem psychischen Ausnahmezustand befunden haben.

Mehr als ein Dutzend Eltern und Kinder

Die genauen Umstände werden nun durch psychiatrisches Gutachten und Augenzeugenberichte im Landgericht erörtert. Dabei werden die Ereignisse des 20. Februars penibel unter die Lupe genommen. Insgesamt sechs Verhandlungstage sind in dem Fall angesetzt worden. Allein am Montag sind sieben Zeugen geladen. Den Vorfall hatten etliche Unbeteiligte mitbekommen, darunter mehr als ein Dutzend Kinder und Eltern. Vonseiten der Staatsanwaltschaft war am Montag im Landgericht bereits zu hören: „Ich hätte nicht alle Damen vom Spielplatz als Zeuginnen gebraucht.“

Foto: Thomas Rittelmann

Deren Aussagen werden nur von Prozessbeteiligten gehört werden. Bereits unmittelbar vor der Verhandlung kündigte Rechtsanwalt Günter Urbanczyk gegenüber dem Vorsitzenden Richter an: „Ich warne Sie schon einmal vor: Ich werde den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragen.“ Und das tat Urbanczyk gleich bei der Eröffnung des Verfahrens dann auch. Dieser Ausschluss umfasst die Verlesung der Anklage, die gesamte Beweisaufnahme sowie Plädoyers und letztes Wort des Beschuldigten. Erst zur Urteilsverkündung wird die Öffentlichkeit wiederhergestellt, wie man im Juristenjargon so schön sagt. Die Anwendung des Paragrafen 171a des Gerichtsverfassungsgesetzes ist bei Prozessen, die die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik zum Gegenstand haben, eine übliche Vorgehensweise der Verteidigung. Vor allem, weil hier sensible Lebensdetails von eventuell unzurechnungsfähigen Menschen erörtert werden.

K. schuldunfähig?

Im Fall von Aaron K. muss die Schuldunfähigkeit – oder zumindest die verminderte Schuldfähigkeit – zum Tatzeitpunkt noch bewiesen werden. Sie ist Voraussetzung für eine Unterbringung in einer Psychiatrie nach Paragraf 63 des Strafgesetzbuches. Weiter wird eine sogenannte Gefährlichkeitsprognose des 35-Jährigen erstellt. Für die Unterbringung muss das Gericht zu der Überzeugung kommen, dass die psychischen Leiden von K. auch in Zukunft ein erhöhtes Risiko bergen, dass Menschen durch sein Handeln zu Schaden kommen.